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Betriebsbedingte Kündigung und unterlassene Sozialauswahl

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Betriebsbedingte Entlassung: Streitfall einer unterlassenen Sozialauswahl
In einem komplexen Streitfall, der in die grundlegenden Mechanismen der Arbeitswelt eingreift, ging es um die Gültigkeit einer betriebsbedingten Kündigung sowie den Anspruch auf eine vorläufige Weiterbeschäftigung. Der entscheidende Konfliktpunkt liegt in der Frage der Sozialauswahl, die, so die Vorwürfe, bei der Entlassungsentscheidung des betroffenen Arbeitnehmers unterlassen wurde. Das Landesarbeitsgericht Hamm verhandelte diesen Fall, bei dem sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite ihre jeweiligen Ansprüche und Argumente geltend machten.

Direkt zum Urteil Az: 16 Sa 374/21 springen.

Hintergrund: Der Arbeitnehmer und seine Rolle
Im Zentrum des Streitfalls steht ein seit dem Jahr 1992 bei der Ar Profile GmbH beschäftigter Armaturenschlosser. Der Arbeitnehmer, der schwerbehindertengleichgestellt ist, hatte sich durch viele Jahre des Engagements und der harten Arbeit eine ansehnliche berufliche Stellung erarbeitet. Er stand außerdem in der Verpflichtung, für seine zwei Kinder Unterhalt zu leisten. Eine unterlassene Sozialauswahl könnte daher bedeutende Auswirkungen auf seine persönliche und finanzielle Situation haben.
Das Unternehmen in der Krise
Die Ar Profile GmbH, ein Unternehmen, das sich auf die Herstellung und den Vertrieb von vorwiegend warmgewalzten und kaltgezogenen Spezialprofilen aus Stahl und sonstigen Stahlerzeugnissen spezialisiert hat, geriet in finanzielle Schwierigkeiten. Ein Insolvenzverfahren wurde eröffnet und ein Insolvenzverwalter ernannt. Die Folge waren Entlassungswellen, die auch den Kläger betrafen.
Die unterlassene Sozialauswahl
Im Zuge der Insolvenz wurden Verhandlungen über einen Personalabbau eingeleitet. Die Position des Klägers war dabei besonders bedroht. Den Vorwürfen zufolge wurde jedoch bei der Kündigungsentscheidung eine Sozialauswahl unterlassen, was den Kern dieses Streitfalls bildet. Die Auswirkungen einer solchen Unterlassung können weitreichend sein und reichen von finanziellen Nachteilen für den Arbeitnehmer bis hin zu möglichen rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber.
Das Gerichtsverfahren und sein Ergebnis
Der Streit über die Gültigkeit der betriebsbedingten Kündigung sowie den Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung landete vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. Nach eingehender Prüfung der Sachlage und der jeweiligen Argumente von Arbeitnehmer- […]


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