Ehemalige Lebensgemeinschaft in der Zwickmühle: Scheidung, Wohnrecht und Genossenschaftszugehörigkeit
In diesem komplexen Fall spielt eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle: Eine Scheidung, unterschiedliche Wohnrechte und die Besonderheiten von Wohnungsbaugenossenschaften. Beteiligt sind zwei ehemals verheiratete Personen, die nun um die gemeinsam genutzte Wohnung streiten. Die Wohnung ist Teil einer Wohnungsbaugenossenschaft und der männliche Partner ist alleiniger Mieter und Mitglied der Genossenschaft. Nach der Scheidung entzündet sich der Streit um das Recht, in der Wohnung zu bleiben.
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Die Krux mit der Wohnungsbaugenossenschaft
Der Ehemann bewohnt die Wohnung seit 2009 und ist als alleiniges Mitglied der Genossenschaft der einzige Mieter. Die Genossenschaft hat bestimmte Regeln: Die Nutzung der Wohnung ist an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gebunden. Die Mitgliedschaft, einschließlich der Genossenschaftsanteile, kann zwar auf eine andere Person übertragen werden, aber dies erfordert die Zustimmung der Genossenschaft. Auch eine Neuaufnahme in die Genossenschaft bedarf deren Zustimmung.
Eine belastete Beziehung
Die frühere Ehefrau zog erst 2015 in die Wohnung ein. Nachdem sie jedoch eingezogen war, kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Ehepartnern, deren Einzelheiten strittig sind. Letztendlich führte dies im März 2015 zu einer polizeilichen Wegweisung des Ehemannes aus der Wohnung. Im Zuge dieser Ereignisse wurden gegen ihn Strafverfahren eingeleitet, die jedoch nicht zu einer Anklage führten.
Das endgültige Urteil
Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat schließlich entschieden, dass die Beschwerde der ehemaligen Ehefrau gegen ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts Hamburg abgewiesen wird. Sie muss jedoch bis zum 30.06.2019 die Wohnung räumen. Darüber hinaus hat sie die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Es ist klar, dass das Urteil eine komplexe Mischung aus persönlichen Beziehungen, Genossenschaftsregeln und rechtlichen Bestimmungen berücksichtigt. Es betont, dass das Recht, in einer genossenschaftlichen Wohnung zu wohnen, an eine Mitgliedschaft gebunden ist – eine Regel, die nicht durch persönliche Umstände umgangen werden kann.
Das vorliegende Urteil
OLG Hamburg – Az.: 2 UF 112/17 – Beschluss vom 15.02.2019
1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Am[…]