Verletztenrente nach Arbeitsunfall: Der Fall des Mittelfußknochens
Bei dem Fall, um den es hier geht, dreht sich alles um einen ehemals 55-jährigen Arbeitnehmer, der während seiner versicherten Tätigkeit einen Unfall erlebt hat. Am 29. Januar 2016 stolperte der Mann und ließ einen Stahlträger aus seiner Hand fallen, der auf seinen rechten Fuß stürzte. Er erlitt einen über Innen- und Außenknöchel verlaufenden Sprunggelenksbruch. Während der Behandlungsphase wurde jedoch auch ein Bruch des äußeren Mittelfußknochens entdeckt. Eine schwierige Situation wurde geschaffen, als die Ärzte diesen Bruch als älter und nicht formgerecht verblieben mit Verdacht auf Pseudarthrose deuteten. Ein Konflikt entstand darüber, ob der Bruch und die damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen als Unfallfolgen angesehen werden sollten und ob der Kläger Anspruch auf eine Verletztenrente hat.
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Komplexe medizinische und rechtliche Aspekte
Die Ärzte der Klinik für bildgebende Diagnostik und Interventionsradiologie zogen nach einer Aufnahme vom 8. Juni 2016 das Vorbestehen dieses Bruchs in Betracht. Ein weiterer Bericht von der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie deutete den Befund als Ermüdungsbruch, der durch die erhöhte Belastung aufgrund der Unfallverletzung des rechten Fußes entstanden war. Dieser wurde als Teil der Unfallfolgen angesehen. Es stellte sich jedoch die Frage, ob die rechtliche Beurteilung der Situation diese medizinische Einschätzung bestätigen würde.
Beurteilung der Erwerbsminderung
Ein Bericht des Oberarztes der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie im Februar 2017 ergab, dass trotz der normalen Beweglichkeit beider Füße der Patient unter erheblichen Schmerzen und einer Schwellneigung bei zunehmender Belastung litt. Daher wurde eine vorläufige Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent festgestellt. Dieser Umstand könnte die Grundlage für einen Anspruch auf eine Verletztenrente sein.
Ausblick und Auswirkungen auf den Kläger
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hatte die Aufgabe, diesen komplexen medizinischen und rechtlichen Sachverhalt zu bewerten. Es ging darum, ob der Kläger aufgrund der Verletzung und den daraus resultierenden gesundheitlichen Auswirkungen Anspruch auf eine Verletztenrente hat. Die Entscheidung in diesem Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige rechtliche Beurteilung ähnlicher Fälle haben.