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Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung im Regelfall nach Ablauf von 6 Monaten unverhältnismäßig

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Unverhältnismäßigkeit der vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung nach sechs Monaten: Ein Fall aus Frankfurt
Am späten Abend eines fröhlichen Festes wird eine nächtliche Autofahrt zum Ausgangspunkt einer juristischen Auseinandersetzung. Eine kleine Gruppe von Freunden, mitten in einer beschwingten Feier, verlässt das Fest. Im Folgenden steigt einer von ihnen, mit Alkohol im Blut, in sein Auto. Doch der Heimweg nimmt eine unerwartete Wendung. Im Laufe der Fahrt verliert der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug und verursacht erheblichen Sachschaden an mehreren parkenden Autos. Anstatt sich der Verantwortung zu stellen, entscheidet er sich für den illegalen Weg und entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Dieser Vorfall zieht ernsthafte Konsequenzen nach sich – der Fahrer wird seiner Fahrerlaubnis beraubt.

Direkt zum Urteil Az: 5/3 Qs 8/23 springen.

Alkohol, rasante Fahrt und ein Unfall
Ein nächtlicher Vorfall, der durch Alkoholkonsum und Fehlentscheidungen entstand, führt dazu, dass der Fahrer eines BMWs eine Reihe von geparkten Autos rammt und erheblichen Schaden verursacht. Der Fahrer flieht vom Unfallort und hinterlässt eine Spur der Verwüstung – Schäden in Tausenden von Euros an drei verschiedenen Autos, darunter ein Renault Twingo und ein Toyota Avensis Kombi.
Die Folgen einer Fehlentscheidung
Als Resultat der unverantwortlichen Entscheidung, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, steht der Fahrer nun vor Gericht. Hier wird er schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Zusätzlich wird er angewiesen, an einem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen und seine Fahrerlaubnis wird ihm entzogen.
Rechtsmittel und endgültige Entscheidung
Unzufrieden mit dem erstinstanzlichen Urteil erhebt der Beschuldigte Beschwerde. Die Sache landet vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main. Dort wird die Entscheidung des Amtsgerichts vom 31. Januar 2023 (Az. 4400 Js 231216/22 — 951 Ds) schließlich aufgehoben. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird als unverhältnismäßig angesehen, insbesondere da sie länger als sechs Monate andauert. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Staatskasse zur Last.
Unverhältnismäßigkeit: ein Schlüsselbegriff im Fall
Der Schlüsselbegriff in diesem Fall ist die „Unverhältnismäßigkeit“ der Maßnahme, die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen. Diese Ansicht hat zur Folge, dass die Strafe für den Beschuldigten nach Überprüfung durch das Landgericht Fran[…]


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