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Rechtsanwälte Kotz GbR

Voraussetzungen eines Fehlschlagens der Nacherfüllung

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Käufer verliert Streit um Rücktritt vom Autokaufvertrag
In einem aufsehenerregenden Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken dreht sich alles um einen gebrauchten Pkw, der von einem Käufer im Jahr 2017 erworben wurde. Kurz nach dem Kauf zeigten sich jedoch Mängel am Luftfederfahrwerk des Fahrzeugs, was zu ständigen Fehlermeldungen führte und ein beinahe Aufsitzen des Autos verursachte. Der Käufer fühlte sich betrogen und sah sich zu einer unzumutbaren Mängelbeseitigung gezwungen. Deshalb entschied er sich für den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückzahlung des Kaufpreises sowie die Erstattung weiterer entstandener Kosten.

Direkt zum Urteil Az: 5 U 163/20 springen.

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Ablehnung des Rücktritts vom Kaufvertrag
Das Hauptaugenmerk lag auf der Frage, ob der Käufer aufgrund der aufgetretenen Mängel das Recht hatte, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Er argumentierte, dass die Mängel am Luftfederfahrwerk das Fahrzeug unbrauchbar machten und er daher sein Geld zurückverlangen könne. Diesbezüglich betonte er die Unzumutbarkeit der Mängelbeseitigung und verlangte zudem eine Nutzungsentschädigung und den Ersatz von Zulassungskosten, Stellplatzkosten, Nutzungsausfall und Fahrtkosten.
Kosten des Rechtsstreits
Eine weitere relevante Frage, die das Gericht zu klären hatte, betraf die Kosten des Rechtsstreits. Hier musste das Gericht entscheiden, welche Partei die Gerichtskosten zu tragen hatte. Dies ist insbesondere in Fällen relevant, in denen das Urteil abgeändert wird.
Revision des Urteils
Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Frage nach der Zulassung der Revision. Bei einem solch komplexen Fall ist es nicht unüblich, dass eine Partei gegen das Urteil Berufung einlegt und eine Überprüfung der Entscheidung beantragt. Ob eine Revision zugelassen wird, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, einschließlich der Bedeutung des Falles und der Notwendigkeit der Rechtsfortbildung.

Nach sorgfältiger Prüfung aller Faktoren und Argumente entschied das OLG Zweibrücken zugunsten der Verkäuferin. Das Gericht änderte das Urteil der Einzelrichterin des Landgerichts Landau in der Pfalz ab und wies die Klage des Käufers ab. Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Käufer auferlegt und das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt[…]


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