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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherungsschutz trotz selbstgeschaffener Gefahr

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Explosionsunfall am Arbeitsplatz: Sicherheitsregeln missachtet, Unfallversicherungsschutz dennoch gewährt
Eine wohl explosive Angelegenheit in Niedersachsen-Bremen brachte das Landessozialgericht zu einer bemerkenswerten Entscheidung. Kern des Falls ist ein Arbeitsunfall, der sich am 9. Juli 2014 ereignete. Der Kläger, ein Tankwerker, war bei der Firma J., einem Mitgliedsunternehmen der Beklagten, angestellt. Die Arbeit führte ihn in einen 5000 Liter fassenden metallenen Heizöltank, um dort Auskleidungsarbeiten durchzuführen. Was folgte, war eine Tragödie: Eine Verpuffung im Tank verursachte schwerste Verbrennungen bei dem Kläger, die sich auf 68 Prozent seiner Körperoberfläche erstreckten. Die Ursache der Explosion? Eine von dem Kläger im Tank entzündete Zigarette. Dieser Umstand führte zu einer rechtlichen Auseinandersetzung über den Unfallversicherungsschutz. Denn stellt sich die Frage: Kann ein Arbeitnehmer, der vorsätzlich eine Zigarette in einer potenziell explosiven Umgebung anzündet, auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zählen?

Direkt zum Urteil Az: L 14 U 43/17 springen

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Verwerfliches Verhalten oder doch versichert?
Das Sozialgericht Hannover hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers führte jedoch zu einer anderen Beurteilung des Falles. Obwohl die Zigarette als Auslöser der Explosion und des Unfalls identifiziert wurde, und der Mitarbeiter der Firma J., Herr O., ausgesagt hatte, dass er den Kläger mehrfach auf das Rauchverbot hingewiesen hatte, war das Landessozialgericht der Ansicht, dass der Versicherungsschutz dennoch greifen sollte.
Beweismittel und ihre Auswirkungen auf den Fall
Zentrale Beweise in diesem Fall waren der Durchgangsarztbericht, der die Ursache der Explosion darlegte, und die Aussagen des Kollegen des Klägers. Interessant ist der Vermerk des Polizeihauptkommissars (PHK), der die Aussagen des Kollegen aufnahm und dokumentierte. Eine wichtige Rolle spielte auch die Unfallanzeige der Arbeitgeberin sowie die Durchsicht der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Paderborn zu diesem Unglück.
Ein kontroverses Urteil, das Fragen aufwirft
Die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hebt das Urteil des Sozialgerichts Hannover und den Bescheid der Beklagten auf. Dies bedeutet, dass trotz des selbstgeschaffenen Risikos durch das Anzünden einer Zigarette in einer gefährlichen Umgebung, der Kläger als Opfer eines […]


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