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Detektivkosten erstattungsfähig – Klärung Eigenbedarfskündigung

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Die Feinheiten der Detektivkosten: Ein Fall der Eigenbedarfskündigung
Ein kürzlich ergangener Beschluss des Landgerichts Berlin (Az.: 80 T 489/22) wirft Licht auf die komplexe Frage, wann Detektivkosten in rechtlichen Auseinandersetzungen erstattungsfähig sind. Im besonderen Kontext einer Eigenbedarfskündigung, hat der Fall weitreichende Auswirkungen auf Mieter und Vermieter gleichermaßen. Die Beklagte, die die Kosten einer beauftragten Detektei erstattet haben wollte, wurde von der Schwierigkeit, den Wert und die Notwendigkeit dieser Kosten nachzuweisen, überrascht.

Direkt zum Urteil Az: 80 T 489/22 springen.

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Wann sind Detektivkosten erstattungsfähig?
Laut dem Urteil sind Detektivkosten erstattungsfähig, wenn sie sich, gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien und der Bedeutung des Streitgegenstandes, in vernünftigen Grenzen halten und prozessbezogen waren. Daher müssen die durch die Arbeit des Detektivs gewonnenen Erkenntnisse notwendig sein, um den Fall überhaupt vortragen zu können.

In diesem Fall war die Tätigkeit des Detektivs prozessbezogen und aus der Sicht eines vernünftigen Mieters sachgerecht. Besonders hervorzuheben ist, dass die Aussage des Detektivs als Zeuge den Ausgang des Rechtsstreits beeinflusste.
Die Herausforderung des Nachweises
Obwohl die Detektivkosten prozessbezogen und scheinbar angemessen waren, stieß die Beklagte auf Schwierigkeiten, als sie versuchte, die Kosten zu erstatten. Die eingereichten Rechnungen erfüllten nicht die Anforderungen, die an einen entsprechenden Beleg gestellt werden. Eine erstattungsfähige Rechnung sollte die erbrachten Leistungen im Einzelnen beschreiben und die dafür berechneten Entgelte ausweisen.

Die Beklagte konnte jedoch nicht nachvollziehbar darlegen, wie sich die berechneten Beträge zusammensetzten, auch wenn ein Pauschalbetrag vereinbart worden sein könnte. Weder aus den vorgelegten Rechnungen noch aus der eidesstattlichen Versicherung des Detektivs konnte entnommen werden, wie viele Stunden er im Einsatz war.
Lehrreich für zukünftige Fälle
Dieser Fall zeigt auf, dass, obwohl Detektivkosten in bestimmten Situationen erstattungsfähig sein können, die Parteien sorgfältig sein müssen, um den genauen Umfang und die Notwendigkeit dieser Kosten nachzuweisen. Nur wenn die Kosten nachgewiesen und angemessen erscheinen, können sie erstattet werden. Dieses Urteil könnte als Präzedenzfall dienen, der die Notwendigkeit einer sorgfältigen BuchfÃ[…]


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