Die Krankentagegeldversicherung: Arbeitslose Versicherungsnehmer und ihre Versicherungsfähigkeit
In der komplexen Welt des Versicherungsrechts spielt die Krankentagegeldversicherung eine wichtige Rolle. Sie bietet finanzielle Unterstützung in Zeiten, in denen der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig ist. Doch wie sieht es aus, wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos ist? Dies war das zentrale Problem in einem Fall, der vor dem Kammergericht Berlin verhandelt wurde. Das Gericht musste klären, unter welchen Umständen ein arbeitsloser Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Krankentagegeld verliert.
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Hintergrund des Falls: Arbeitslosigkeit und Krankentagegeld
Im Kern des Falls stand ein arbeitsloser Kläger, der gegen eine Entscheidung seines Krankentagegeldversicherers Berufung eingelegt hatte. Der Versicherer hatte die Leistungen eingestellt, nachdem er davon ausgegangen war, dass der Versicherungsnehmer keine Absicht mehr hatte, eine neue Arbeitsstelle anzunehmen oder dass seine Bemühungen um eine neue Anstellung erfolglos bleiben würden. Der Versicherungsnehmer bestritt dies und focht die Entscheidung vor Gericht an.
Entscheidung des Kammergerichts Berlin: Zurückweisung der Berufung
Das Kammergericht Berlin wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Landgerichts Berlin. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), die besagt, dass ein arbeitsloser Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Krankentagegeld verliert, sobald feststeht, dass er keine neue Beschäftigung mehr aufnehmen will oder seine Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen erfolglos bleibt.
Die Begründung des Gerichts: Zweck der Krankentagegeldversicherung
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es dem Zweck der Krankentagegeldversicherung widerspricht, den Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufrechtzuerhalten, wenn der Versicherungsnehmer keine neue Anstellung mehr anstrebt oder seine Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz als gescheitert angesehen werden müssen.
Auswirkungen des Urteils: Klarheit für Versicherungsnehmer und Versicherer
Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für arbeitslose Versicherungsnehmer und Versicherer gleichermaße[…]