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Ankauf und die Rückvermietung von Pkws – Verstoß gegen den verbotenen Rückkaufhandel

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Zwielichtige Geschäfte mit Pkws: Verbotener Rückkaufhandel aufgedeckt
In einem Fall, der sowohl rechtlich als auch moralisch knifflig ist, hat das LG München I (Az.: 40 O 590/21) ein Urteil gefällt, das Aufsehen erregt. Es geht um den Ankauf und die Rückvermietung von Pkws, eine Praxis, die auf den ersten Blick wie eine clevere Lösung für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten erscheinen mag, sich jedoch als verbotener Rückkaufhandel herausstellt. Ein Autobesitzer hatte sein Fahrzeug an eine Firma verkauft und es anschließend zurückgemietet, um akuten Geldbedarf zu decken. Doch als er das Fahrzeug und die damit verbundenen Dokumente zurückforderte, entbrannte ein Rechtsstreit.

Direkt zum Urteil Az: 40 O 590/21 springen.

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Verkauf aus Not, Vermietung aus Profit
Das Opfer dieser Geschichte ist der Kläger, ein Autobesitzer, der dringend Geld benötigte. Er suchte die Niederlassung der Beklagten, eines bundesweit agierenden, staatlich zugelassenen Pfandleihhauses mit Onlineanbindung, auf und verkaufte sein Auto für 7.500 Euro. Gleichzeitig mietete er das Fahrzeug zurück, um seine Mobilität zu behalten. Doch dieses Arrangement entpuppte sich als problematisch, als der Kläger die Zulassungsbescheinigung, den Zweitschlüssel und eine Rückerstattung der an die Beklagte geleisteten Zahlungen forderte.
Verwicklung in den verbotenen Rückkaufhandel
Die Beklagte, die den Service „C“ anbietet, scheint sich in eine Grauzone des Handelsrechts begeben zu haben. Die Praxis des Rückkaufhandels ist in Deutschland nämlich gesetzlich verboten. Durch den Verkauf und die anschließende Rückvermietung des Fahrzeugs scheint die Beklagte jedoch genau das getan zu haben: Sie hat das Fahrzeug des Klägers angekauft und ihm dann wieder vermietet.
Ein Urteil zugunsten des Klägers
Das Gericht hat im Sinne des Klägers entschieden. Es wurde festgestellt, dass sich der Herausgabeanspruch des Klägers in Bezug auf das Fahrzeug erledigt hat. Darüber hinaus wurde die Beklagte verurteilt, dem Kläger den Zweitschlüssel und die Zulassungsbescheinigung Teil II für das Fahrzeug herauszugeben. Weiterhin wurde die Beklagte dazu verurteilt, dem Kläger einen bestimmten Betrag nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte muss auch die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dieses Urteil beleuchtet die problematische Praxis des verbotenen Rückkaufhandels u[…]


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