Ein komplizierter Fall von außerordentlicher Kündigung: Langjähriger Mitarbeiter vs Stadtverwaltung
Der Hauptakteur in unserem heutigen Drama ist ein 1962 geborener Mann und städtischer Mitarbeiter, der seit 1979 in der Grünflächen- und Friedhofsabteilung der Stadtverwaltung tätig ist. Das Drehbuch enthält eine kontroverse Wendung, als die Stadtverwaltung den Mann aufgrund seiner umfangreichen krankheitsbedingten Fehlzeiten kündigt. Der Mitarbeiter, der als schwerbehindert anerkannt ist, wehrt sich gegen die Kündigung und fordert seine Weiterbeschäftigung und Annahmeverzugsvergütung.
Direkt zum Urteil Az: 7 Sa 143/21 springen.
Langjährige Dienstleistung und steigende Fehlzeiten
Unser Protagonist ist ein unqualifizierter Arbeiter, der mit Hingabe Grünflächen und Friedhöfe pflegt. Leider sind seine Fehlzeiten aufgrund von Krankheiten in den letzten Jahren gestiegen. Besonders hervorzuheben sind das Jahr 2017, in dem er 90 Arbeitstage ausfiel, und das Jahr 2019, in dem er das ganze Jahr über arbeitsunfähig war.
Schwierige Kommunikation und nicht wahrgenommene Möglichkeiten
Die Stadtverwaltung hat mehrere Versuche unternommen, den Mitarbeiter in eine betriebsärztliche Untersuchung einzubeziehen und um seine Zustimmung zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht gebeten. Trotz Einladung zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement und einem Präventionsgespräch, an dem verschiedene wichtige Parteien teilnahmen, hat der Mitarbeiter nicht reagiert. Zudem wurde festgestellt, dass dem Mitarbeiter keine leichtere Tätigkeit zugewiesen werden kann.
Reha-Maßnahme und Informationsmangel
Trotz seiner anhaltenden Gesundheitsprobleme nahm der Mann im Herbst 2019 an einer stationären Reha-Maßnahme teil. Über den Inhalt des abschließenden Berichts dieser Maßnahme wurde die Stadtverwaltung allerdings nicht informiert.
In der Gesamtbetrachtung präsentiert sich eine schwierige Situation: Ein langjähriger Mitarbeiter, der sich mit steigenden krankheitsbedingten Fehlzeiten konfrontiert sieht und eine Stadtverwaltung, die mit den Herausforderungen umgehen muss, den Betrieb aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Rechte ihres schwerbehinderten Mitarbeiters zu respektieren. Die Gerichte sind nun gefragt, in dieser komplexen Lage eine gerechte Entscheidung zu treffen.