Berufungsverfahren führt zur Rückverweisung an das Amtsgericht Nauen
In einem komplexen juristischen Wirrwarr zwischen einer Klägerin und der Beklagten wurde das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts Nauen durch das Landgericht Potsdam aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung des Landgerichts Potsdam (Az.: 4 S 37/21) vom 19.11.2021 zeigt einmal mehr, wie entscheidend Details im Prozessablauf sein können. Der zentrale Streitpunkt in diesem Berufungsverfahren lag auf der Zustellung des ursprünglichen Urteils und der damit verbundenen Berufungsfrist.
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Bedeutung der korrekten Zustellung und Fristen
Die Klägerin legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Nauen ein, und dieses Berufungsverfahren wurde vom Landgericht Potsdam als form- und fristgerecht anerkannt. Die Beklagte jedoch machte geltend, dass die Klägerin das Urteil bereits am 01.04.2021 hätte erhalten müssen, was die Berufungsfrist und damit die Zulässigkeit der Berufung in Frage stellte.
Die Klägerin argumentierte, dass sie das Urteil erst am 12.04.2021 erhalten habe, da sie vom 02.04. bis 11.04.2021 nicht im Büro war. Dieser Zeitraum umfasste die Osterfeiertage und einen anschließenden Urlaub der Klägerin.
Entscheidung des Landgerichts und Konsequenzen
Das Landgericht Potsdam entschied zugunsten der Klägerin. Die Beklagte konnte keine stichhaltigen Beweise vorlegen, die das Argument der Klägerin widerlegen würden, dass das Urteil bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugestellt wurde.
Diese Entscheidung führt zur Aufhebung des ursprünglichen Urteils und zur Rückverweisung des Falles an das Amtsgericht Nauen für eine erneute Verhandlung und Entscheidung. Darüber hinaus werden die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens niedergeschlagen, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der korrekten Zustellung von Urteilen und der Einhaltung von Fristen. Sie hebt hervor, wie kritisch diese Aspekte für den Verlauf und das Ergebnis eines juristischen Verfahrens sein können, insbesondere in einem komplexen Berufungsverfahren.
Das vorliegende Urteil
LG Potsdam – Az.: 4 S 37/21 – Urteil vom 19.11.2021
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Nauen vom 31.03.2[…]