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Verkehrsunfall bei einem doppelten Abbiegevorgang

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Schadensersatzforderung nach Verkehrsunfall: LG Hamburg korrigiert Haftungsquote
In einem komplexen Rechtsstreit, der sich um die Schadensersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall dreht, hat das Landgericht Hamburg ein Urteil gefällt, das die vorherige Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona ändert. Die Kernfrage war, inwiefern die beiden Beteiligten, ein LKW-Fahrer und ein PKW-Fahrer, für den Unfall verantwortlich waren. Im Mittelpunkt stand die Debatte um die Haftungsquote und die damit verbundenen Schadensersatzansprüche.

Direkt zum Urteil Az: 331 S 33/20 springen.

Unterschiedliche Sichtweisen auf den Unfallhergang
Am 08.08.2019 ereignete sich ein Verkehrsunfall an der Einmündung H. Ring/E. Chaussee. Laut Klägerin blieb sie in ihrer Fahrspur, während der beklagte LKW-Fahrer in ihre Spur wechselte und es zu einer Kollision kam. Die Beklagten behaupteten dagegen, die Klägerin sei zu früh abgebogen und habe die Fahrspur des LKWs geschnitten. Die Polizei nahm den Unfall auf und der LKW-Fahrer zahlte ein Verwarnungsgeld, was laut Amtsgericht auf eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit hindeutete.
Änderung der Haftungsquote durch das Landgericht
Das Amtsgericht Hamburg-Altona hatte ursprünglich eine Haftungsquote von 75 % zugunsten der Klägerin festgelegt. Die Beklagten legten Berufung ein und das Landgericht Hamburg entschied anders. Es reduzierte die Haftungsquote auf 50 %. Die Beklagten hatten argumentiert, dass die Auslegung des Unfallhergangs durch das Amtsgericht lediglich auf Spekulationen basierte und die Zahlung des Verwarnungsgeldes nicht zwangsläufig auf eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit für die Kollision hindeute.
Auswirkungen des Urteils und nächste Schritte
Das Urteil des Landgerichts Hamburg hat die vorherige Entscheidung des Amtsgerichts abgeändert und die Klage der Klägerin nur teilweise als begründet angesehen. Nun wird der Fall zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs an das Amtsgericht Hamburg-Altona zurückverwiesen. Das Landgericht behält sich die Entscheidung über die Kosten vor und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Dieser Fall unterstreicht die komplexen juristischen Aspekte bei der Bestimmung der Haftung bei Verkehrsunfällen und die wichtige Rolle, die Gerichte bei der Klärung dieser Fragen spielen.

Das vorliegende Urteil
LG Hamburg – Az.: 331 S 33/20 – Urtei[…]


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