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Verkehrsunfall – Schmerzensgeld bei Versteifung der Wirbelsäule und erheblichen Dauerschäden

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Schadensersatz und Schmerzensgeld nach schwerem Verkehrsunfall
An einem nebligen Morgen im März 2018 ereignete sich auf der Autobahn 20 ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem die Klägerin als Beifahrerin schwer verletzt wurde. Ihr Bruder hatte bei Glatteis die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, das bei einer Geschwindigkeit von etwa 120 km/h gegen eine Schallschutzmauer prallte. Der Unfallwagen war bei dem Beklagten haftpflichtversichert.

Direkt zum Urteil Az: 10 O 347/20 springen.

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Schwere Verletzungen und langwierige Behandlung
Die Klägerin erlitt bei dem Unfall eine transligamentäre Extensions-Distraktionsfraktur am 12. Brustwirbelkörper, eine Fraktur des linksseitigen Pedikels am 12. Brustwirbelkörper und einen Hämatothorax rechts bei nicht dislozierten Frakturen der Köpfchen der 11. und 12. Rippe rechtsseitig. Sie wurde noch am selben Tag im Universitätsklinikum operiert und anschließend intensivmedizinisch behandelt. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus folgten eine Reha-Behandlung und eine dreimonatige ambulante Rehabilitationsbehandlung.
Forderungen der Klägerin und Urteil des Landgerichts Lübeck
Die Klägerin forderte vom Beklagten Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht Lübeck sprach ihr im Urteil vom 20. Dezember 2021 unter dem Aktenzeichen 10 O 347/20 insgesamt 26.000 Euro nebst Zinsen zu. Zudem wurde der Beklagte verpflichtet, der Klägerin sämtliche weitere materielle und immaterielle Schäden zu ersetzen, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen, soweit die Ersatzansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind. Außerdem wurde der Beklagte verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlich entstandenen, weiteren Rechtsanwaltskosten in Höhe von 431,97 Euro freizustellen.
Kosten des Rechtsstreits und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils
Der Beklagte wurde darüber hinaus dazu verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wurde auf 34.000 Euro festgesetzt.

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