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Schwarzgeldabrede – Nichtigkeit des Werkvertrages

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Handwerkerstreit: Nichtigkeit des Vertrags führt zur Klageabweisung
In einem komplizierten Fall zwischen einer Hausbesitzerin und einer Handwerkerfirma hat das Landgericht Hannover (Az.: 11 O 270/20) am 20. Dezember 2021 ein Urteil gefällt. Die Klägerin forderte die Rückzahlung von 10.600 € aufgrund mangelhaft erbrachter Handwerkerleistungen. Die Beklagte wies die Vorwürfe zurück und plädierte auf Abweisung der Klage.

Direkt zum Urteil Az: 11 O 270/20 springen.

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Streitpunkt: Mündlicher Vertrag und Vorauszahlungen
Die Klägerin behauptete, die Beklagte, deren Geschäftsführer ihr Nachbar ist, im Herbst 2019 mit Umbauarbeiten an ihrem Haus beauftragt zu haben. Sie gab an, dem Geschäftsführer am 24.10.2019 einen Betrag in Höhe von 5.000 € und am 30.10.2019 einen Betrag in Höhe von 5.600,99 € jeweils in bar übergeben zu haben. Eine Quittung oder Rechnung sei dabei nicht ausgestellt worden. Die beauftragten Leistungen seien jedoch unvollständig, nicht fachgerecht und mängelbehaftet erbracht worden.

Die Beklagte hingegen behauptete, die Klägerin habe zunächst den Geschäftsführer als Nachbarn um persönliche Mithilfe bei den Bauarbeiten gebeten. Später hätten sich die Parteien mündlich darauf verständigt, dass die Beklagte bestimmte Arbeiten verrichten sollte, für die sie berechtigt sein sollte, einen Gesamtbetrag in Höhe von 2.000 € netto plus Steuern zu vereinnahmen. Die Klägerin habe dem Geschäftsführer nur insgesamt 5.000 € Bargeld übergeben.
Urteilsbegründung: Nichtigkeit des Vertrags
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Klage zwar zulässig, jedoch in der Sache erfolglos ist. Der Klägerin stehe kein Anspruch gegen die Beklagte auf Rückzahlung aus Vertrag oder aus ungerechtfertigter Bereicherung zu.

Es liege kein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien vor. Die zwischen ihnen getroffene Abrede sei zur Überzeugung des Gerichts gemäß § 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig.
Folgen des Urteils
Da das Gericht die Nichtigkeit des Vertrags feststellte, wurde die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Das vorliegende Urteil
LG Hannover – Az.: 11 O 270/20 – Urteil vom 20.12.2021

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