In unzähligen Lebensbereichen des Menschen kann das alte Sprichwort, dass Vorbeugen besser ist als heilen, zur Anwendung kommen. Primär wird diese Redewendung zwar in dem medizinischen Bereich angewandt, allerdings spielt es auch in der Versicherungsbranche eine wichtige Rolle. Die Schadensminderungspflicht ist ein Begriff, welcher sich letztlich in nahezu jedem Versicherungsvertrag wiederfindet. Was sich jedoch hinter diesem Begriff genau verbirgt und welche rechtlichen Maßnahmen mit dieser Verpflichtung einhergehen sind Fragen, auf die bei Weitem nicht jeder Versicherungsnehmer sofort eine Antwort parat hat. In diesem Artikel hier werden alle wesentlichen Zusammenhänge in Verbindung mit der Schadensminderungspflicht ausführlich erklärt. Zudem wird auch noch ein Überblick darüber gegeben, welche Maßnahmen im Ernstfall getroffen werden müssen.
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Die Schadensminderungspflicht ist eine enorm wichtige Verpflichtung für den Versicherungsnehmer. Wer diese Pflicht vernachlässigt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.
Definition der Schadensminderungspflicht
Schadensminderungspflicht in der Versicherungsbranche: Definition und rechtliche Maßnahmen (Symbolfoto: shisu_ka/Shutterstock.com)
Die Bezeichnung Schadensminderungspflicht ist genau genommen nicht vollständig korrekt. Bei einer näheren Betrachtung der Definition ist die exakte Bezeichnung Schadensminderungsobliegenheit, da es sich um im Segment des Schadensersatzrechts um eine Pflicht von der geschädigten Person handelt. Diese Pflicht bezieht sich darauf, den Schaden – so es denn möglich und zumutbar ist – abzuwenden oder zumindest abzumindern. Die Maßnahmen beziehen sich darauf, dass das Schadensausmaß und die damit verbundene Ersatzpflicht für den Schädiger begrenzt wird.
Wichtigkeit der Schadensminderungspflicht
In der deutschen Rechtsprechung ist die Obliegenheit einer geschädigten Person, den Schaden entweder abzuwenden oder abzumildern, in dem § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) niedergeschrieben. Dieser Paragraf betrifft vollumfänglich sämtliche Ersatzforderungen und umfasst sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Forderungen. Ein wesentlicher Kernpunkt des § 254 BGB ist der Grundsatz, dass die Verpflichtung sowie auch der Umfang von de[…]