Unfall und Schadensersatzforderung: Streit um Katze als Ursache
In einem Verkehrsunfall, der am 14. Februar 2021 stattfand, beansprucht der Kläger Schadensersatz für sein beschädigtes Fahrzeug von der Beklagten. Der Unfall ereignete sich an der Einbiegung Lüneburger Straße Ringstraße, als zwei Söhne des Klägers das Fahrzeug nutzten und mit dem Fahrzeug der Zeugin, das bei der Beklagten haftpflichtversichert ist, zusammenstießen.
Der Kläger behauptet, der Unfall sei aufgrund einer plötzlich die Straße querenden Katze geschehen, weshalb sein Fahrzeug abbremsen musste. Die Beklagte jedoch gibt an, dass der Sohn des Klägers unerwartet abgebremst habe, woraufhin die Zeugin den Zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte.
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Zeugenaussagen und Beweisaufnahme
Im Laufe des Verfahrens hat das Gericht Beweis durch Vernehmung von Zeugen erhoben. Das Ergebnis der Beweisaufnahme ist im Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 29.11.2021 festgehalten.
Das Urteil und die Entscheidungsgründe
Das Landgericht Lüneburg hat am 20.12.2021 unter dem Az.: 10 O 181/21 entschieden, dass die Klage abgewiesen wird. Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreites tragen und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Der Streitwert wurde auf 6.945,70 EUR festgesetzt.
Die Entscheidung des Gerichts beruht auf den vorliegenden Beweisen und den Zeugenaussagen. Aufgrund der gesammelten Informationen konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob tatsächlich eine Katze die Ursache für den Unfall war oder ob der Sohn des Klägers ohne triftigen Grund plötzlich abgebremst hat.
Insgesamt hat das Gericht entschieden, dass die Beklagte nicht zur Zahlung von Schadensersatz und vorprozessualen Rechtsanwaltsgebühren verpflichtet ist.
Das vorliegende Urteil
LG Lüneburg – Az.: 10 O 181/21 – Urteil vom 20.12.2021
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrag[…]