Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Darlegungslast des Geschädigten zur Behebung von Vorschäden

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Rechtsstreit um Verkehrsunfall und Fahrzeugschäden

In einem aktuellen Fall (Az: 106 C 134/21) vor dem Amtsgericht Kiel ging es um einen Verkehrsunfall und die daraus resultierenden Schäden. Die Parteien stritten über die Höhe der zu regulierenden Schäden, wobei die Haftung dem Grunde nach unstreitig war. Der Kläger war Eigentümer eines Ford Fusion, der durch einen Auffahrunfall am Heck beschädigt wurde. Das Unfallfahrzeug war zum Tatzeitpunkt bei der Beklagten haftpflichtversichert. Direkt zum Urteil Az: 106 C 134/21 springen.

Die Sachverständigengutachten und die Forderungen des Klägers

Nach dem Verkehrsunfall beauftragte der Kläger das Sachverständigenbüro Engel und Harder mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Das Gutachten ergab, dass das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hatte. Der Wiederbeschaffungswert wurde auf 2.100,00 € und der Restwert auf 370,00 € beziffert. Die Beklagte bestätigte ihre Eintrittspflicht hinsichtlich der unfallbedingten Schäden, lehnte jedoch eine Regulierung der Schäden ab, da sie eine hinreichende Darlegung der Schäden vermisste. Daraufhin forderten die anwaltlichen Vertreter des Klägers die Beklagte zur Regulierung der Schäden auf und legten eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigenbüros vor. Der Kläger verlangte die Zahlung des vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungsaufwands in Höhe von 1.730,00 €, eine Kostenpauschale von 20,00 € und eine Nutzungsausfallentschädigung für 9 Tage in Höhe von insgesamt 207,00 €. Zudem beanspruchte er die Freistellung von 577,00 € gegenüber den Sachverständigenkosten sowie die Freistellung von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren.

Das Urteil des Amtsgerichts Kiel

Das Amtsgericht Kiel entschied am 22.12.2021 zugunsten des Klägers. Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 1.750,00 € nebst Zinsen sowie weitere 207,00 € nebst Zinsen zu zahlen. Des Weiteren wurde die Beklagte verurteilt, den Kläger von einer Forderung der Sachverständigen GbR in Höhe von 577,00 € und von einer Forderung seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 367,23 € freizuhalten. Die Beklagte hatte zudem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wurde auf 2.534,00 € festgesetzt. Der Fall zeigt, dass es bei der Regulierung von Verkehrsunfällen und den daraus entstehenden Schäden zu komplexen juristischen Auseinandersetzungen kommen kann. Insbesondere die Berechnung der Schadenssumme und die Frage, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden müssen, können für Laien schwierig zu verstehen sein.


Das vorliegende Urteil

AG Kiel – Az.: 106 C 134/21 – Urteil vom 22.12.2021 Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.750,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.05.2021 sowie weitere 207,00 € nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.07.2021 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von einer Forderung der … GbR, Kfz-Sachverständige, …, … Kiel, vertreten durch … und …, in Höhe von 577,00 € freizuhalten. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von einer Forderung seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 367,23 € freizuhalten. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 2.534,00 € festgesetzt….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv