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Rücktritt von Kaufvertrag wegen Nichtzahlung des Restkaufpreises

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Kontroverser Fahrzeugkauf: LG Essen weist Klage ab und spricht Widerklage zu
Das Landgericht Essen (Az.: 5 O 265/20) hat am 23.12.2021 ein Urteil in einem Rechtsstreit über einen strittigen Fahrzeugkauf gefällt. In dem Verfahren ging es um einen Kaufvertrag zwischen dem Kläger, der ein Franchise-System betrieb, und der Beklagten über verschiedene Fahrzeuge und Gegenstände zu einem Gesamtkaufpreis von 131.335,20 EUR brutto.

Direkt zum Urteil Az: 5 O 265/20 springen.

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Kaufvertrag und Anzahlung
Der Kläger und die Beklagte schlossen am 09.06.2020 mündlich einen Kaufvertrag. Die vollständige Zahlung sollte vor Übergabe erfolgen, ohne dass eine Anzahlung oder ein genaues Zahlungsdatum vereinbart wurden. Am 19.06.2020 übersandte die Beklagte eine Rechnung, die jedoch nicht den buchhalterischen und steuerrechtlichen Vorgaben entsprach. Daher folgte am 03.07.2021 eine neue Rechnung, in der eine Anzahlung von 15% der Gesamtsumme (19.700,28 EUR) bis zum 25.07.2020 und eine Restsumme von 111.634,92 EUR bis zum 05.10.2020 gefordert wurden.

Der Kläger leistete die Anzahlung in Höhe von insgesamt 19.700,00 EUR durch mehrere Überweisungen im Juli 2020.
Streit um Zahlungsfrist und Rücktritt vom Kaufvertrag
Die Beklagte setzte dem Kläger am 06.10.2020 eine Zahlungsfrist für den Restkaufpreis bis zum 15.10.2020. Der Kläger teilte daraufhin mit, dass er den Kaufpreis in der Kalenderwoche 43 begleichen werde und die Abholung in der 44. Kalenderwoche erfolgen könne. Die Beklagte erklärte jedoch am 16.10.2020 den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Der Kläger forderte daraufhin die Beklagte auf, mitzuteilen, wann die Übergabe der Kaufgegenstände und des Kaufpreises erfolgen könne oder ob der Kaufpreis vorab überwiesen werden solle. Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten gaben lediglich an, sich nach Einarbeitung in den Fall wieder zu melden.
Urteil: Klage abgewiesen, Widerklage stattgegeben
Das Landgericht Essen wies die Klage ab und gab der Widerklage der Beklagten statt. Der Kläger wurde verurteilt, an die Beklagte 7.519,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2021 zu zahlen. Zudem wurde der Kläger dazu verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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