Fahrradfahrer haftet bei Unfall auf Gehweg mit erhöhter Geschwindigkeit
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Amtsgerichts Marienberg (Az.: 3 C 306/21) befasst sich mit der Frage der Haftung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW, der nach rechts in ein Grundstück abbiegen wollte, und einem Fahrradfahrer, der verbotenerweise den Gehweg entgegen der Fahrtrichtung befuhr. Der Fahrradfahrer verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld, doch das Gericht wies die Klage ab.
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Sachverhalt und Forderungen des Klägers
Der Kläger befuhr mit seinem Fahrrad einen linken Gehweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, als der Beklagte zu 2 mit seinem PKW, der bei der Beklagten zu 1 kraftfahrthaftpflichtversichert war, nach rechts in ein Grundstück abbiegen wollte. Der Beklagte zu 2 übersah den entgegenkommenden Kläger, der daraufhin stark bremste und stürzte, ohne mit dem PKW zu kollidieren. Der Kläger erlitt Schäden an seinem Fahrrad sowie Verletzungen und verlangte insgesamt 3.175,97 EUR nebst Zinsen und vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 453,87 EUR.
Verteidigungsargumente der Beklagten
Die Beklagten beantragten die Abweisung der Klage und argumentierten, dass der Kläger den Unfall durch sein grob fahrlässiges Verhalten verursacht habe. Er habe den Gehweg verbotenerweise und mit unangepasster Geschwindigkeit befahren. Hätte er die Fahrbahn vorschriftsmäßig benutzt oder langsamer gefahren, wäre der Unfall vermieden worden.
Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht Marienberg wies die Klage ab und entschied, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger den Unfall durch sein grob fahrlässiges Verhalten selbst verursacht habe. Da er den Gehweg verbotenerweise benutzte und mit unangepasster Geschwindigkeit fuhr, hatte er keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Fazit und Bedeutung des Urteils
Das Urteil zeigt, dass Fahrradfahrer, die gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch einen Unfall verursachen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlieren können. Das Gericht betonte die Wichtigkeit, die vorgeschriebenen Verkehrsregeln einzuhalten und stellte klar, dass grob fahrlässiges Verhalten zu einer vollen Haftung des Fahrradfahrers führen kann.
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