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Verkehrsunfall zwischen anfahrenden Kfz und überholenden Kfz

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Unfallbeteiligte streiten über Schuldfrage: Gericht entscheidet im Sinne der Klägerin
In einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Fahrzeuge zusammenstießen, standen die Klägerin und die Beklagten in einem Rechtsstreit über die Schuldfrage und den Anteil der Schadensersatzforderung. Das Amtsgericht Hameln hat nun in diesem Fall entschieden und die Beklagten zur Zahlung eines größeren Anteils des Schadens verurteilt.

Direkt zum Urteil Az: 32 C 37/21 springen

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Hintergrund des Verkehrsunfalls
Die Klägerin fuhr mit ihrem PKW Peugeot 206 vor dem VW Golf der Beklagten, welcher von der Beklagten zu 3 gelenkt wurde. Die Klägerin hielt an einer Ampel und behauptete, ihr Fahrzeug sei im Moment des Zusammenstoßes nicht in Bewegung gewesen. Sie warf den Beklagten vor, ihre Fahrspur geschnitten und den Unfall verursacht zu haben. Die Beklagten hingegen gaben an, dass die Klägerin ihr Fahrzeug bewegt und ohne auf den Verkehr zu achten die Fahrspur gewechselt hätte.
Gerichtsentscheidung: Klägerin erhält größeren Schadensersatz
Das Amtsgericht Hameln entschied zugunsten der Klägerin und verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner, einen Betrag in Höhe von 577,46 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Das Gericht sah in den vorgetragenen Argumenten und Beweismitteln ausreichend Gründe, um die Schuld der Beklagten anzunehmen. Dabei wurde auf die gewechselten Schriftsätze der Parteien und deren Anlagen verwiesen.
Verteilung der Prozesskosten
Da die Klage überwiegend begründet war, wurden die Kosten des Rechtsstreits aufgeteilt. Die Klägerin muss 40 % der Kosten tragen, während die Beklagten als Gesamtschuldner 60 % der Kosten übernehmen müssen. Zudem ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
Fazit: Klägerin setzt sich im Rechtsstreit durch
Insgesamt zeigt das Urteil des Amtsgerichts Hameln, dass die Klägerin erfolgreich ihren Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen konnte. Die Beklagten wurden zur Zahlung des größeren Anteils des Schadens verurteilt, und die Prozesskosten wurden entsprechend aufgeteilt.

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Das vorliegende Urteil
AG Hameln – Az.: 32 C 37/21 – Urteil vom 12.01.2022 

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an[…]


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