Geschwindigkeitsüberschreitung: Gericht verwirft Rechtsbeschwerde und bestätigt Fahrverbot
In einem aktuellen Gerichtsurteil hat das Oberlandesgericht Zweibrücken die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Landstuhl vom 18.05.2021 als unbegründet verworfen. Der Betroffene wurde wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 320 Euro verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat – mit Vollstreckungsaufschub – angeordnet.
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Hintergrund: Geschwindigkeitsmessung mittels PoliScan Speed FM1
Der Betroffene befuhr am 19.11.2020 mit einem PKW die BAB6 in Fahrtrichtung Mannheim und überschritt dabei in Höhe des Autobahnkilometers 633,2 die durch Verkehrszeichen angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um – toleranzbereinigte – 41 km/h. Die Messung wurde mit einem stationär genutzten und gültig geeichten Gerät des Messsystems PoliScan Speed FM1 vorgenommen. Das Amtsgericht ist aufgrund des Maßes der Übertretung und des Fehlens einer dies widerlegenden Einlassung von vorsätzlichem Verhalten ausgegangen.
Rechtsbeschwerde: Betroffener rügt Verletzung formellen und materiellen Rechts
Der Betroffene wandte sich mit der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil und stützte diese auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts. Der Einzelrichter des Senats übertrug die Sache gemäß § 80a Abs. 3 und 1 OWiG dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern.
Gerichtsurteil: Rechtsmittel als unbegründet verworfen
Das zulässige Rechtsmittel wurde als nicht begründet eingestuft. Die materiell-rechtliche Überprüfung des Urteils ergab keinen den Betroffenen benachteiligenden Rechtsfehler. Auch die erhobene Verfahrensbeanstandung, in der der Betroffene die Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens beanstandete, drang nicht durch. Das Amtsgericht hat durch die Ablehnung des Beweisantrages nicht gegen seine Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung verstoßen.
Fazit: Fahrverbot und Geldbuße bestätigt
Insgesamt bestätigte das Oberlandesgericht Zweibrücken das Urteil des Amtsgerichts Landstuhl und wies die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zurück. Das Fahrverbot von einem Monat sowie die Geldbuße von 320 Euro bleiben damit bestehen.
Haben Sie auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen und benötigen rechtli[…]