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Maklervertrag – Beweislast für Erfüllung des Provisionsanspruchs

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Maklercourtage: Gericht bestätigt Anspruch in Höhe von 14.000 €
In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden, dass der Beklagte an die Klägerin eine Maklercourtage in Höhe von 14.000 € zahlen muss. Die Entscheidung beruht auf einem Maklervertrag zwischen den Parteien, in dem eine Vermittlungsgebühr von insgesamt 27.000 € vereinbart wurde. Die Klägerin verlangte in diesem Rechtsstreit jedoch nur einen Teilbetrag von 14.000 €.

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Gerichtsurteil: Beklagter muss 14.000 € zahlen
Das OLG Celle hat in seinem Urteil (Az.: 11 U 58/21) vom 13.01.2022 entschieden, dass der Beklagte an die Klägerin 14.000 € nebst Zinsen zahlen muss. Der Entscheidung lag ein Maklervertrag zugrunde, in dem eine Vermittlungsgebühr von insgesamt 27.000 € vereinbart war. Die Klägerin hatte in diesem Rechtsstreit jedoch nur einen Teilbetrag von 14.000 € gefordert.
Klägerin aktiv legitimiert
Die Klägerin ist zur Geltendmachung des Provisionsanspruches in dieser Höhe aktiv legitimiert. Die „Dreiteilung“ der Provision in drei Beträge von 7.000 €, 13.000 € und 7.000 €, die jeweils Herrn S., Herrn C. und der Klägerin zustehen sollten, betrifft ausschließlich das Innenverhältnis zwischen den Beteiligten und nicht die vertragliche Beziehung der Parteien. Die Klägerin ist somit allein forderungsberechtigt.
Beweislast für Erfüllung des Provisionsanspruchs
Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung der Maklercourtage gemäß § 652 BGB hat. Dabei wurde betont, dass die Beweislast für die Erfüllung des Provisionsanspruchs bei der Klägerin liegt. Da der Beklagte zu keinem Zeitpunkt vorgetragen hat, dass er weiteren Personen gegenüber eine Provisionszusage gemacht habe, wurde der Anspruch der Klägerin bestätigt.
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Das vorliegende Urteil
OLG Celle – Az.: 11 U 58/21 – Urteil vom 13.01.2022

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30. März 2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Stade unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeänder[…]


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