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Fahrerlaubnisentziehung – rechtswidrige Gutachtensanordnung

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Entziehung der Fahrerlaubnis: Unzulässige Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
In einem aktuellen Gerichtsurteil hat das Verwaltungsgericht München die aufschiebende Wirkung der Klage eines Antragstellers gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis wiederhergestellt und die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner auferlegt. Der Antragsteller hatte sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen und einer Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gewendet. Das Gericht stellte fest, dass die Anordnung des Gutachtens rechtswidrig war und begründete seine Entscheidung im Detail.

Direkt zum Urteil Az: M 19 S 21.6107 springen.

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Hintergrund des Falles
Der Antragsteller war in zwei Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällig geworden und hatte dafür jeweils Punkte im Fahreignungsregister erhalten. Zudem wurde ihm gegenüber eine desinteressierte und aggressive Haltung bei einer Verkehrskontrolle vorgeworfen. Das zuständige Landratsamt ordnete daraufhin die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, um die Fahreignung des Antragstellers zu überprüfen.
Anordnung des Gutachtens rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht München entschied jedoch, dass die Anordnung des Gutachtens rechtswidrig war. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen allein hätten nicht ausgereicht, um Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers zu begründen. Auch die von den Polizeibeamten geschilderte Verhaltensweise bei der Verkehrskontrolle sei nicht ausreichend, um ein solches Gutachten anzuordnen.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil zeigt, dass nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung und unangemessene Verhaltensweise bei einer Verkehrskontrolle automatisch zu einer Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens führt. Es müssen vielmehr konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen vorliegen, um eine solche Anordnung rechtmäßig zu treffen.
Fazit und Handlungsempfehlung
In Fällen, in denen die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung rechtswidrig ist, können Betroffene erfolgreich gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis vorgehen. Das vorliegende Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Rechtmäßigkeit solcher Anordnungen.

Sind auch Sie von einer möglichen Fahrerlaubnisentziehung betroffen und zweifeln an der Rechtmäßigkeit eine[…]


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