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Verpflichtung zur Versorgung eines Nachbargrundstücks mit Wasser

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Urteil zur Verpflichtung der Wasserversorgung eines Nachbargrundstücks
In einem aktuellen Gerichtsurteil des OLG Bamberg (Az.: 6 U 93/20) wurde entschieden, dass die Beklagte zur unentgeltlichen Wasserversorgung eines Nachbargrundstücks verpflichtet ist. Die Entscheidung bestätigt das vorangegangene Urteil des Landgerichts Schweinfurt und bezieht sich auf einen Streit um die Wasserversorgung aus einer Quellfassung.

Direkt zum Urteil Az: 6 U 93/20 springen.

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Hintergrund des Streits
Die Klägerin ist Eigentümerin zweier Grundstücke, die durch einen Brunnen versorgt werden. Die Beklagte ist Alleinerbin einer verstorbenen Person und Alleineigentümerin dreier weiterer Grundstücke, auf denen sich mindestens ein Brunnen befindet. Die Parteien stritten um die Verpflichtung der Beklagten, das Nachbargrundstück der Klägerin mit Wasser aus der Quellfassung zu versorgen.
Vertragliche Verpflichtung zur Wasserversorgung
Der Vertrag, der die Grundlage für die Verpflichtung bildet, stammt aus dem Jahr 1968. Damals erwarben die Eltern der Beklagten ein Grundstück vom Freistaat Bayern und verpflichteten sich in diesem Vertrag, ein forsteigenes Waldarbeiteranwesen mit Wasser zu versorgen. Später wurden die Grundstücke des Waldarbeiteranwesens neu geordnet und das Grundstück der Klägerin entstand.
Gerichtsentscheidung und Begründung
Das OLG Bamberg bestätigte das Urteil des Landgerichts Schweinfurt und wies die Berufung der Beklagten zurück. Die Beklagte ist als Rechtsnachfolgerin ihrer Eltern verpflichtet, das Grundstück der Klägerin unentgeltlich mit Wasser zu versorgen. Die Gerichte stützten sich dabei auf die vertragliche Vereinbarung aus dem Jahr 1968, die auch für Rechtsnachfolger gilt.
Keine Revision zugelassen
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und die Revision wurde nicht zugelassen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen und kann die Vollstreckung nur durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000 Euro abwenden.
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Das vorliegende Urteil
OLG Bamberg – Az.: 6 U 93/20 – Urteil vom 18.01.2022

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 22[…]


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