LG Berlin entscheidet über Mieterhöhung
In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Berlin über eine Mieterhöhung entschieden und dabei eine Reihe von Kriterien geprüft. Dies betrifft u.a. den Zustand der Wohnung, das Wohnumfeld und die Lage des Gebäudes. Hier erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Aspekte des Urteils.
Direkt zum Urteil: Az.: 66 S 144/22 springen.
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Bewertung der Wohnung
Das Amtsgericht Kreuzberg hat in erster Instanz der Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung stattgegeben. Das LG Berlin ist dieser Entscheidung gefolgt, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Wohnung wurde in fünf Merkmalgruppen bewertet: Bad, Küche, Wohnung, Gebäude und Wohnumfeld. Dabei wurden wohnwerterhöhende und -mindernde Merkmale berücksichtigt.
Auswirkungen auf die Mieterhöhung
Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zustimmung zur Mieterhöhung um 8,15 Euro auf 497,03 Euro. Die Lage des Gebäudes in Kreuzberg wurde als typische Kiezlage eingeschätzt, nicht als City-Lage. Auch das Wohnumfeld wurde als neutral bewertet, da es nicht aufwendig gestaltet ist.
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Das vorliegende Urteil
LG Berlin – Az.: 66 S 144/22 – Beschluss vom 14.07.2022
1. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Kreuzberg vom 27.04.2022, Az. 24 C 117/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Gründe:
1. Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden.
2. Sie ist jedoch unbegründet. Das Amtsgericht hat der Klage zu Recht im tenorierten Umfa[…]