Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsunfähigkeitsversicherung – Verweisung auf andere Tätigkeit

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

BU-Versicherung: OLG Nürnberg stärkt Versichertenrechte bei Verweisung auf andere Tätigkeit
In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Rechte von Versicherten gestärkt, die aufgrund von Berufsunfähigkeit Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beanspruchen. Der Fall drehte sich um die Frage, ob der Versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann und inwieweit der Versicherer dazu verpflichtet ist, Leistungen zu erbringen.

Direkt zum Urteil: Az.: 8 U 2196/21 springen.

[toc]
Kläger fordert Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Kläger hatte zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen und wurde aufgrund einer Erkrankung berufsunfähig. Die Versicherungen hatten zunächst Leistungen anerkannt, diese jedoch nach einer Nachprüfung eingestellt. Der Kläger verlangte daraufhin die Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente, die rückwirkende Beitragsfreistellung und die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge.
OLG Nürnberg entscheidet zugunsten des Klägers
Das OLG Nürnberg entschied, dass die Versicherungen zur Zahlung der rückständigen Berufsunfähigkeitsrenten und zur Fortzahlung der künftigen Renten verpflichtet sind. Zudem wurde festgestellt, dass die Versicherungen dazu verpflichtet sind, die Policen rückwirkend beitragsfrei zu stellen und die seit Beginn der Berufsunfähigkeit vereinnahmten Beiträge an den Kläger zurückzuzahlen.
Bedeutung der Entscheidung für Versicherte
Diese Entscheidung ist für Versicherte von Bedeutung, da sie ihre Rechte bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung stärkt. Insbesondere zeigt der Fall, dass Versicherer nicht einfach Leistungen einstellen können, wenn sie der Meinung sind, der Versicherte könne auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Der Versicherer muss diesbezüglich konkrete und nachvollziehbare Gründe vorbringen, um die Leistungen einzustellen.

Im vorliegenden Fall hat das OLG Nürnberg die Interessen der Versicherten geschützt und dafür gesorgt, dass sie die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Diese Entscheidung dürfte auch in ähnlichen Fällen von Bedeutung sein und Versicherten dabei helfen, ihre Rechte gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Versicherer müssen Verweisung auf andere Tätigkeiten sorgfältig prüfen
Die Entscheidung des OLG Nürnberg unterstreicht auch die Pflicht der Versicherer, eine Verweisung auf andere Tätigkeiten sorgfältig zu prüfen u[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv