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Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens – Wohnwertmerkmale

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Berliner Gericht verurteilt Mieter zu Mietpreiserhöhung
Direkt zum Urteil: Az.: 21 C 280/20 springen.

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Ein Berliner Gericht hat in einem Rechtsstreit zwischen einer Vermieterin und ihrem Mieter entschieden, dass der Mieter einer Mietpreiserhöhung zustimmen muss. Die Klägerin hatte eine Mieterhöhung von 24,82 € auf 356,85 € auf Grundlage des Berliner Mietspiegels 2019 verlangt. Der Beklagte, der Mieter, stimmte der Erhöhung jedoch nicht zu und argumentierte unter anderem damit, dass die Wohnung nicht den ortsüblichen Standards entspräche und dass das Gebäude in einem schlechten Zustand sei.

Das Gericht gab der Klägerin teilweise Recht und verurteilte den Beklagten, der Erhöhung von 0,81 € auf 332,84 € ab dem 01.09.2020 zuzustimmen. Die Klage wurde im Übrigen abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass das Mieterhöhungsverlangen der Klägerin formell wirksam und materiell zum Teil begründet war. Die Zustimmung zur Erhöhung wurde vom Gericht als angemessen und im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete betrachtet.

Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung den Zustand der Wohnung, der sich im mittleren Bereich bewegte, sowie die Tatsache, dass der Beklagte eine Einbauküche eingebaut hatte und den vom Vermieter gestellten Teppichboden durch Laminatboden ersetzt hatte. Der Fahrradkeller des Gebäudes wurde als ausreichend dimensioniert angesehen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Beklagten auferlegt.

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Das vorliegende Urteil
AG Berlin-Mitte – Az.: 21 C 280/20 – Urteil vom 10.02.2022

1. Der Beklagte wird verurteilt, einer Erhöhung der von ihm gezahlten Nettokaltmiete für die im ersten OG links des Objekts …, gelegenen Wohnung, von 332,03 € um 0,81 € auf 332,84 € ab dem 01.09.2020 zuzustimmen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert wird auf bis 500 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Grundlage des Berliner Mietspiegels 2019.[…]


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