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BAG: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit unabhängig vom Geschlecht

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Geschlechtergleichheit: Lohnunterschiede trotz AGG
Die Frage der Gleichbehandlung und der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Arbeit ist seit langer Zeit ein zentrales und wichtiges Thema in der Arbeitswelt. Sie beschäftigt sich mit der Forderung, dass sowohl Männer als auch Frauen, die dieselben Tätigkeiten ausüben, in gleicher Weise behandelt und entlohnt werden sollten. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hat nun diese Thematik zur gleichen Bezahlung aufgegriffen und bietet neue Ansätze, die in diesem Artikel erläutert werden sollen.

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Grundlage
Das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bekräftigt das Recht auf gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit. Dieser richtungsweisende Entscheid stellt einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen die geschlechtsspezifische Diskriminierung und für die Gleichstellung am Arbeitsplatz dar. (Symbolfoto: stockfour/Shutterstock.com)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Gesetz, das in Deutschland in Kraft getreten ist, um Diskriminierung aufgrund unterschiedlicher Faktoren, wie etwa Geschlecht, zu verhindern. Das AGG verbietet ausdrücklich jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, was bedeutet, dass sowohl Männer als auch Frauen in Bezug auf Einstellung, Beförderung, Arbeitsbedingungen und natürlich auch Entlohnung gleich behandelt werden sollten. Hierzu zählt auch die Entgeltbenachteiligung, bei der eine Person aufgrund ihres Geschlechts weniger Gehalt erhält als eine andere Person, die die gleiche Arbeit verrichtet.

Trotz der gesetzlichen Regelungen und Bemühungen, die Gleichbehandlung und gleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Arbeit zu gewährleisten, gibt es immer noch Unterschiede in der Bezahlung zwischen den Geschlechtern. Diese Unterschiede sind oftmals auf geschlechtsspezifische Diskriminierung zurückzuführen. Geschlechtsspezifische Diskriminierung kann sich in unterschiedlichen Formen zeigen, zum Beispiel in der ungleichen Bezahlung bei gleicher Arbeit, in der ungleichen Behandlung bei Beförderungen oder in der Benachteiligung bei der Vergabe von Führungspositionen.

Es ist wichtig, weiterhin das[…]


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