Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gewerberaummiete – Vertragsanpassung bei corona-bedingter Schließung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Mietminderung wegen Corona-Einschränkungen abgelehnt
In einem aktuellen Gerichtsfall stritten die Parteien über die Forderung von Restmietbeträgen für vier Monate, die aufgrund der Corona-Pandemie offen geblieben waren. Die Beklagte hatte während dieser Zeit Mietminderungen geltend gemacht, da sie angebliche Nutzungseinschränkungen ihrer angemieteten Büroflächen durch die Pandemie erfahren hatte.

Direkt zum Urteil: Az.: 17 O 90/22 springen.

[toc]
Nutzungseinschränkungen durch Corona?
Die Beklagte behauptete, aufgrund von Hygiene- und Abstandsregeln seien ihre Büroflächen während der Pandemie nur eingeschränkt nutzbar gewesen. Insbesondere habe die Anordnung von Homeoffice die Nutzung der Mieträume beeinträchtigt.
Keine spürbaren Einschränkungen
Die Klägerin entgegnete jedoch, dass die Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen keine negativen Auswirkungen auf die Nutzung der Räume gehabt habe. Auch die Anordnung von Homeoffice sei lediglich auf unternehmerische Entscheidungen der Beklagten zurückzuführen und nicht auf behördliche Verfügungen.
Kein Recht auf Mietminderung
Da keine ausreichenden Beweise für erhebliche Nutzungseinschränkungen durch die Pandemie vorgebracht wurden, entschied das Gericht, dass die Beklagte keinen Anspruch auf Mietminderung habe und die geforderten Restmietbeträge zu begleichen seien.

Benötigen Sie Hilfe in einem ähnlichen Fall? Jetzt Ersteinschätzung anfragen oder Beratungstermin vereinbaren: 02732 791079.

Das vorliegende Urteil
LG Köln – Az.: 17 O 90/22 – Urteil vom 29.03.2023

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin … zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Tatbestand:
Die Klägerin macht mit ihrer Klage angeblich noch offen stehende Restmietbeträge für vier Monate geltend.

Die Beklagte nutzt aufgrund von Mietverträgen mit der Klägerin Mietflächen von rund … m² Bruttogrundfläche in einem Gebäudekomplex in … Die Beklagte übernahm den Standort … als zentralen Unternehmenssitz […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv