Kündigung im Arbeitsverhältnis: Streit um Tankkarte und Schadensersatz
Der Fall dreht sich um eine Kündigung im Arbeitsverhältnis, die Pflicht zur vorläufigen Weiterbeschäftigung, die Erteilung eines Zwischenzeugnisses und Schadensersatzforderungen. Der Kläger war in leitender Funktion bei einer insolventen Firma beschäftigt, deren Vermögen nun vom beklagten Insolvenzverwalter verwaltet wird.
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Streitpunkt Tankkarte und private Nutzung
Der Kläger erhielt eine Tankkarte zur privaten Nutzung, deren geldwerte Leistungen nicht in den Gehaltsabrechnungen ausgewiesen und somit auch nicht versteuert wurden. Zudem verpflichtete sich die Insolvenzschuldnerin, ab 2010 die Kosten für Reparaturen und Inspektionen des Privatfahrzeugs des Klägers zu übernehmen, sofern es sich um einen Volkswagen oder Audi handelt.
Verdacht der Rechnungsmanipulation
Die Insolvenzschuldnerin warf dem Kläger vor, Rechnungen für Reparaturen seines privaten Fahrzeugs manipuliert zu haben, um eine ordnungsgemäße Versteuerung zu verhindern. Daraufhin kündigte sie das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos und ordentlich.
Urteil des Arbeitsgerichts Köln
Das Arbeitsgericht Köln stellte fest, dass die Kündigungen das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst haben und verurteilte die Beklagte, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen und ihn bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen. Die Widerklage wurde abgewiesen.
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Das vorliegende Urteil
(Symbolfoto: CHARAN RATTANASUPPHASIRI/Shutterstock.com)
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