Schadensersatz bei Verkehrsunfall: LG Hannover entscheidet auf 50-prozentige Haftung
In einem Verkehrsunfall, bei dem beide Fahrzeugführer Fahrstreifenwechsel durchführten, entschied das LG Hannover auf eine 50-prozentige Haftung der beteiligten Parteien. Der Unfall ereignete sich im Juli 2020, und der Kläger forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld.
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Einschätzung der Haftung
Die Haftung wurde auf der Grundlage einer 50-prozentigen Haftung der Beklagten festgesetzt. Beide Fahrer hatten durch ihr Verhalten zum Unfall beigetragen, indem sie Fahrstreifenwechsel durchführten. Der Kläger forderte insgesamt 3.680,96 € Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Urteilsbegründung
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten und die Beweisaufnahme. Es wurde festgestellt, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht vollständig auf der Richtungsfahrbahn ausgerichtet war. Der Beklagte hätte bei seinem Spurwechsel die erforderliche Sorgfalt walten lassen müssen. Beide Fahrer hatten somit eine 50-prozentige Verursachungsbeitrag am Unfall.
Auswirkungen für ähnliche Fälle
Das Urteil zeigt, dass in Fällen von Verkehrsunfällen, bei denen beide Parteien durch ihr Verhalten zum Unfall beitragen, eine anteilige Haftung zu erwarten ist. Bei Fahrstreifenwechseln ist besondere Vorsicht geboten, um Unfälle zu vermeiden und Haftungsansprüche abzuwenden.
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Das vorliegende Urteil
LG Hannover – Az.: 1 O 236/20 – Urteil vom 28.02.2022
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.680,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.08.2020 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 213,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.10.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
3. Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des[…]