Unfallregulierung: Amtsgericht Krefeld entscheidet
In einem Rechtsstreit um die Regulierung eines Verkehrsunfalls hat das Amtsgericht Krefeld ein Urteil gefällt. Die Beklagten wurden zur Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten verurteilt. Der Fall zeigt die Bedeutung einer klaren Schadensschilderung bei Verkehrsunfällen.
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Der Unfall und die Schadensregulierung
Die Parteien stritten um die Regulierung eines Verkehrsunfalls, der sich an einer Kreuzung mit einer Lichtzeichenanlage ereignete. Der Kläger hielt verkehrsbedingt, als der Beklagte zu 1) auf das Heck des klägerischen Fahrzeugs auffuhr. Die Haftpflichtversicherung des Beklagten, die Beklagte zu 2), regulierte die geltend gemachten Schäden nur teilweise, da sie von einer Nichtaufklärbarkeit des Unfallhergangs ausging.
Die Klage und die Verteidigung
Der Kläger verlangte volle Schadensregulierung und forderte Schadenersatz sowie Anwaltskosten. Die Beklagten hingegen behaupteten, der Kläger sei gegen das Fahrzeug des Beklagten zu 1) zurückgestoßen. Sie bestritten die Erforderlichkeit der geltend gemachten Reparaturkosten und hielten die Desinfektionskosten für nicht erforderlich.
Das Urteil des Amtsgerichts Krefeld
Das Gericht verurteilte die Beklagten zur Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten. Es sah die Unfallverursachung durch den Beklagten zu 1) als erwiesen an und wies die Argumentation der Beklagten bezüglich der Erforderlichkeit der Reparaturkosten und Desinfektionskosten zurück.
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Das vorliegende Urteil
AG Krefeld – Az.: 4 C 29/21 – Urteil vom 08.03.2022
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an den Kläger 2.387,43 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2021, sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten des Klägers in Höhe von € 329,36 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 03.05.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe[…]