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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kollision zwischen Grundstücksausfahrer und rückwärtsfahrenden Verkehrsteilnehmer

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Rechtsanwalt erhält restlichen Schadensersatz nach Verkehrsunfall
In einem kürzlich ergangenen Urteil wurde entschieden, dass ein Rechtsanwalt restlichen Schadensersatz für einen Verkehrsunfall erhalten soll. Der Kläger forderte den Ersatz von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, während die Beklagten die Ansprüche durch Aufrechnung und Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Klägers abzuwehren versuchten.

Direkt zum Urteil: Az.: 49a C 658/21 springen.

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Unfallhergang
Der Unfall ereignete sich, als der Kläger mit seinem Maserati in eine Einbahnstraße einfahren wollte. Der Beklagte zu 2), ein Taxifahrer, musste aufgrund einer Verkehrsstockung anhalten und setzte sein Fahrzeug zurück, woraufhin es zur Kollision kam. Die genauen Umstände der Kollision waren strittig.
Gerichtliche Entscheidung
Das Gericht führte eine Beweisaufnahme durch und verhörte die beteiligten Parteien sowie Zeugen. Es wurde entschieden, dass der Kläger einen Anspruch auf den restlichen Schadensersatz hat und die Beklagten als Gesamtschuldner zu einer Zahlung von 1.472,10 € zuzüglich Zinsen verurteilt wurden.
Bedeutung für ähnliche Fälle
Das Urteil zeigt, dass bei Unfällen mit unklarem Hergang eine gründliche Beweisaufnahme und die Anhörung von Zeugen entscheidend sein können, um die Schuldfrage zu klären. Die Entscheidung kann auch für ähnliche Fälle von Bedeutung sein, in denen die Haftungsfrage zwischen den Parteien umstritten ist.
Entschädigung für vorgerichtliche Anwaltskosten
Der Kläger erhält von den Beklagten gemeinsam Ersatz für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.472,10 €. Der Anspruch resultiert aus verschiedenen Gesetzen und ist nicht durch die von den Beklagten erklärte Aufrechnung erloschen. Der Kläger hatte nach einem Verkehrsunfall am 17.06.2021 Schadensersatzansprüche gegen die Beklagten. Ein Rechtsanwalt, der in eigener Sache tätig wird, hat ebenfalls Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
100% Ersatzpflicht der Beklagten
Die Beklagten müssen dem Kläger 100% der unfallbedingten Schäden ersetzen. Der Unfall wurde nicht durch höhere Gewalt verursacht, und beide Parteien hätten ihn nicht verhindern können. Der Beklagte zu 2) hat den Unfall schuldhaft verursacht, indem er gegen die Sorgfaltsanforderungen des § 9 Abs. 5 StVO verstoßen hat. Der Kläger hingegen hat[…]


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