Arbeitnehmer erhält Weihnachtsgeld nach Arbeitsgerichtsurteil
In einem Arbeitsgerichtsprozess wurde entschieden, dass ein Arbeitnehmer Weihnachtsgeld von seinem Arbeitgeber nachfordern kann. Dabei ging es um die Jahre 2018 bis 2021.
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Zahlung eines Weihnachtsgeldes
Der Kläger war als Servicetechniker bei der Beklagten beschäftigt. Im Arbeitsvertrag wurde festgehalten, dass der Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld erhält, welches im Dezember ausgezahlt wird. Die Höhe des Weihnachtsgeldes war allerdings nicht festgelegt.
Urteil des Arbeitsgerichts Hamm
Das Arbeitsgericht Hamm entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von insgesamt 7.633,33 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB für die Jahre 2018 bis 2021.
Argumentation des Klägers
Der Kläger argumentierte, dass die vertragliche Regelung des Arbeitsvertrages besagt, dass kalenderjährlich im Dezember ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes in Höhe von 3.400,00 EUR zur Auszahlung kommen sollte. Da keine Vorbehalte oder Einschränkungen bezüglich des Weihnachtsgeldes im Vertrag geregelt waren, ging der Kläger von dieser Auslegung aus.
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Das vorliegende Urteil
ArbG Hamm – Az.: 1 Ca 314/21 – Urteil vom 08.03.2022
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.633,33 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen, – auf einen Teilbetrag in Höhe von 1.900,00 EUR brutto seit dem 01.01.2019, – auf einen Teilbetrag in Höhe von 2.050,00 EUR brutto seit dem 01.01.2020, – auf einen Teilbetrag in Höhe von 3.400,00 EUR brutto seit dem 01.01.2021 und – auf einen Teilbetrag in Höhe von 233,33 EUR brutto seit dem 01.02.2021
2. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
3. Der Streitwert wird auf 7.633,33 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes für die Jahre 2018 bis – anteilig – 2021.
Der Kläger war in der Zeit vom 01.01.2017 bis[…]