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Mietminderung und Kündigung wegen Mängeln

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Mieterin scheitert mit Mietminderung und Kündigung wegen angeblicher Mängel
In einem aktuellen Rechtsstreit zwischen zwei Parteien über Forderungen aus einem Mietverhältnis entschied das Gericht zugunsten des Klägers. Die Beklagte hatte die Miete gemindert und gekündigt, weil sie Mängel an der Mietsache geltend gemacht hatte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass kein berechtigter Mangel vorlag.

Direkt zum Urteil: Az.: 15 O 155/20 springen.

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Kein Mangel wegen fehlender Flächenangabe
Die Beklagte hatte einen Mangel der Mietsache aufgrund einer angeblich fehlenden Flächenangabe im Mietvertrag behauptet. Das Gericht stellte jedoch klar, dass die alleinige Angabe einer Fläche in einem Exposé nicht ausreichend ist, um eine konkludente Flächenvereinbarung zu begründen. In diesem Fall handelte es sich lediglich um eine Beschreibung der Mietsache.
Keine erhebliche Abweichung der Fläche
Das Gericht entschied weiterhin, dass selbst bei einer konkludent verabredeten Beschaffenheitsvereinbarung die Sache nicht mangelhaft wäre, da die Abweichung der Fläche als unerheblich anzusehen wäre. Erst bei einer Abweichung von mehr als 10% sei ein Mangel gegeben. Im vorliegenden Fall betrug die Abweichung jedoch weniger als 10%.
Unwirksame Kündigung und keine vorzeitige Aufhebung
Die fristlose Kündigung der Beklagten war unwirksam, da keine entsprechende Mangelhaftigkeit vorlag. Eine vorzeitige Aufhebung des Mietverhältnisses lag ebenfalls nicht vor. Somit wurde die Klage der Beklagten abgewiesen, und sie wurde zur Zahlung des ausstehenden Mietzinses verurteilt.

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Das vorliegende Urteil
LG Mannheim – Az.: 15 O 155/20 – Urteil vom 16.08.2021

In dem Rechtsstreit wegen Mietrückstände und Feststellung hat das Landgericht Mannheim – 15. Zivilkammer – aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19.07.2021 für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 58.000,- Euro nebst Zinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag In der Höhe von 23.200,- Euro seit dem 25.8.2020 und aus einem Betrag In der Höhe von 34.800,- Euro seit 3.12.2020 zu zah[…]


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