WEG-Beschluss zum Verbot von Ferienwohnungsvermietung an Gäste mit Hund
In diesem Fall streiten sich Wohnungseigentümer innerhalb einer WEG über die Gültigkeit eines Beschlusses, der die Vermietung von Ferienwohnungen an Gäste mit Hund verbietet. Die Kläger sehen in diesem Beschluss einen erheblichen Eingriff in ihr Recht auf effektive und gewinnbringende Vermietung ihres Eigentums und befürchten eine Wertminderung ihrer Wohnungen.
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Ursprung des Konflikts
Der Konflikt begann, als Beschwerden über Störungen durch Hunde in der Wohnanlage aufkamen. In einer Eigentümerversammlung wurde daraufhin die Mehrheit für ein Verbot der Vermietung an Feriengäste mit Hund erzielt.
Einwand der Kläger
Die Kläger argumentieren, dass der Beschluss willkürlich sei und die WEG die Beschlusskompetenz fehle. Sie kritisieren außerdem, dass der Beschluss inhaltlich unbestimmt sei und ordnungsgemäßer Verwaltung widerspreche.
Gerichtsurteil
Das Gericht entschied, dass die Klage unbegründet ist und der Beschluss zu TOP 16 der Wohnungseigentümerversammlung vom 23.04.2022 nicht für ungültig erklärt wird. Es wurde festgestellt, dass den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz zusteht und der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht.
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Das vorliegende Urteil
AG Oldenburg – Az.: 16 C 14/22 – Urteil vom 07.11.2022
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Tatbestand:
(Symbolfoto: eva_blanco/Shutterstock.com)
Die Parteien streiten um die Gültig[…]