Fahrverbot nach Rotlichtverstoß aufgehoben
In einem aktuellen Gerichtsverfahren wurde ein Fahrverbot und eine Geldbuße von 200 Euro aufgrund eines Rotlichtverstoßes zunächst verhängt. Allerdings ist das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona nach einer Rechtsbeschwerde des Betroffenen nun aufgehoben worden. Die Beweiswürdigung des Gerichts hielt einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
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Qualifizierter Rotlichtverstoß
Der Betroffene wurde wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt. Das Amtsgericht stützte sich dabei auf die Angaben der Polizeibeamten und eine Weg-Zeit-Berechnung. Die Lichtzeichenanlage soll mindestens 1,44 Sekunden Rotlicht gezeigt haben, als der Betroffene die Haltelinie überquerte.
Rechtsbeschwerde und Aufhebung des Urteils
Der Betroffene legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein und rügte die Verletzung materiellen Rechts. Die Beweiswürdigung des Amtsgerichts hielt der rechtlichen Überprüfung nicht stand. Es fehlte eine kritische Würdigung der Polizeibeamtenaussagen und eine ausreichende Begründung für die verwendete Weg-Zeit-Berechnung.
Zurückverweisung an das Amtsgericht
Das Gericht hob das amtsgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache zurück an das Amtsgericht Hamburg-Altona für eine neue Verhandlung und Entscheidung. Eine Überprüfung durch eine andere Abteilung wurde nicht für notwendig erachtet.
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Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Hamburg – Az.: 6 RB 20/22 – 3 Ss-OWi 58/22 – Beschluss vom 28.04.2022
1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 15.12.2021 mit den Feststellungen aufgehoben.
2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Hamburg-Altona zurückverwiesen.
Gründe
I.
Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat den Betroffenen am 15.12.2021 wegen fahrlässiger Nichtbeachtung eines Wechsellichtzeichen[…]