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Einigungsgebühr gemäß RVG – Höhe und Berechnung der Gebühr

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Es gibt in Deutschland jedes Jahr aufs Neue unzählige rechtliche Verfahren, welche die Zielsetzung einer Einigung zwischen den jeweils beteiligten Personen verfolgen. In der gängigen Praxis ist insbesondere der Vertragsabschluss zwischen zwei Menschen ein regelrechtes Musterbeispiel für ein derartiges rechtliches Verfahren. Sofern bei diesem Verfahren ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird, entstehen Kosten, welche letztlich von den beiden Seiten gemeinschaftlich getragen werden müssen. Die gesetzliche Basis dieser Kosten stellt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dar.

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Ein wesentlicher Bestandteil dieser Kosten ist die sogenannte Einigungsgebühr, welche jedoch den wenigsten Menschen letztlich bekannt ist. In diesem Artikel soll diese Einigungsgebühr näher beleuchtet und vornehmlich die Fragen der Berechnung sowie Höhe beantwortet werden. Zudem werden auch die Faktoren, die für die Gebührenfestlegung eine wesentliche Rolle spielen, geklärt.
Definition der Einigungsgebühr gemäß RVG
Eine Einigungsgebühr ist eine allgemeine Gebühr aus dem Recht der Vergütung der Rechtsanwälte, die neben anderen Gebühren wie der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr anfallen kann. Sie entsteht, wenn eine außergerichtliche Einigung oder eine Einigung im Beweisverfahren erzielt wird, und beträgt in der Regel 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV RVG. (Symbolfoto: Amnaj Khetsamtip/Shutterstock.com)

Die Einigungsgebühr definiert sich als eine allgemeine Rechtsanwaltsgebühr, die ihre rechtliche Grundlage in dem Vergütungsrecht der Rechtsanwälte hat. Sie ist dabei eine vollständig eigenständige Gebühr und kann somit zusätzlich zu anderen Rechtsanwaltsgebühren wie der Verfahrens- oder auch Geschäftsgebühr von dem Rechtsanwalt berechnet werden.
Was ist der Zweck der Einigungsgebühr
Durch die Einigungsgebühr sollen diejenigen Bemühungen von dem Rechtsanwalt honoriert werden, die auf eine Einigung der Parteien ohne die Inanspruchnahme eines Gerichts abzielen. Der wesentliche rechtliche Charakter der Einigungsgebühr liegt in dem Umstand, dass zwischen allen Beteiligten eine gütliche Einigung erzielt und das Rechtsverfahren durch diese einvernehmliche Einigung beendet wird.
Honorierung für Rechtsanwälte bei gütlicher Einigung
Ein weiterer C[…]


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