Geldstrafe für Klimaaktivist nach Autobahnblockade bestätigt
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte im Oktober 2022 einen 21-jährigen Klimaaktivisten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro. Der Angeklagte hatte Berufung eingelegt, um einen Freispruch zu erwirken, jedoch ohne Erfolg.
Die Blockade auf der BAB 100
Am 4. Februar 2022 beteiligte sich der Angeklagte an einer Straßensitzblockade der Gruppierung „Aufstand der letzten Generation“ auf der BAB 100 im Bereich der Anschlussstelle Beusselstraße in Berlin. Zusammen mit elf weiteren Personen blockierten sie die Fahrbahn, um auf die aus ihrer Sicht unzureichenden politischen Maßnahmen gegen den Klimawandel aufmerksam zu machen. Die Blockade führte zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und Rückstaus.
Polizeieinsatz und Räumung der Blockade
Die Polizei wies den Aktivisten mehrmals durch Lautsprecherdurchsagen an, die Blockade zu beenden und auf den Gehweg zu wechseln. Nachdem keine Reaktion erfolgte, räumten die Polizeikräfte die Blockade, indem sie die zwölf Teilnehmer einzeln wegtrugen und auf den Gehweg brachten. Die Räumung dauerte bis etwa 8:45 Uhr.
Gerichtliche Entscheidung und Begründung
Das Gericht bestätigte die Geldstrafe für den Angeklagten aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme und der glaubhaften Zeugenaussagen von Polizeibeamten, die an dem Einsatz beteiligt waren. Der Angeklagte räumte die Tat ein und gab an, dass er und seine Mittäter gegen den Klimanotstand protestieren und den Verkehr blockieren wollten. Trotz seiner Argumente für zivilen Ungehorsam und politische Verantwortung entschied das Gericht, dass der Angeklagte für seine Tat verantwortlich ist.
Blockadeaktion und Zeugenaussagen
Der Zeuge pp.x, ein am Einsatz zur Auflösung der Blockade beteiligter Polizeibeamter, bestätigte die Angaben der vorherigen Zeugen. Die Blockade habe es für Fahrzeuge unmöglich gemacht, die Autobahnabfahrt zu passieren, und es entstand ein Stau auf der gesamten Auffahrt. Lichtbilder und Lagepläne zeigen, dass die auf der Straße sitzenden Personen eine so dichte Kette bildeten, dass für Fahrzeuge aller Art kein Durchkommen mehr möglich war. Die Blockadeaktionen fanden auch in Berlin statt, wie in einer Pressemitteilung der „Letzten Generation“ angekündigt wurde.
Urteil und rechtliche Einschätzung
Der Angeklagte wurde wegen Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 StGB für schuldig befunden. Er und seine Mitprotestierenden der „Letzten Generation“ haben durch das bewusste Blockieren de[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Düsseldorf Az: 9 O 82/09 Urteil vom 10.08.2009 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine Hausratversicherung unter Einbeziehung der VHB 92. […]