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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietminderung wegen Verlegung Müllplatz

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Mietminderung wegen Müllplatz-Verlegung abgelehnt
Ein Gericht hat entschieden, dass die Verlegung eines Müllplatzes um 157 Meter keinen Mangel darstellt, der eine Mietminderung rechtfertigt. Die Kläger hatten gefordert, dass ihre Bruttowarmmiete ab dem 1. August 2021 um drei Prozent gemindert wird.
Kein Mangel der Mietsache
Das Gericht urteilte, dass es an einem Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 BGB fehlt. Zwar können Umweltbeziehungen der gemieteten Wohnung einen Mangel begründen, jedoch ist die Neuinstallation des Müllplatzes in diesem Fall kein Mangel. Der Mietvertrag enthielt keine Regelung über die Entfernung des Müllplatzes von der Wohnung der Kläger.
Verlegung des Müllplatzes aufgrund von Baumaßnahmen
Die Verlegung des Müllplatzes war eine Folge von Baumaßnahmen auf einem Nachbargrundstück. Die Interessen der Beklagten wären nicht hinreichend gewahrt, wenn sie ohne eigenen Einfluss den Müllplatz verlegen müsste.
Mangel als unerheblich anzusehen
Das Gericht stellte fest, dass selbst wenn ein Mangel vorläge, dieser als unerheblich anzusehen wäre. Ein um lediglich 157 Meter längerer Weg fällt nicht spürbar ins Gewicht. Die Kläger könnten ihren Müll in kleineren Portionen entsorgen, um nicht bei nur einem Gang den gesamten Müll auf einmal schleppen zu müssen.

Die Berufung wurde nicht zugelassen, da die Voraussetzungen des §§ 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht vorlagen.

 
Urteil im Volltext
AG Lichtenberg – Az.: 6 C 350/21 – Urteil vom 26.04.2022

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4. Der Streitwert wird auf 307,68 € festgesetzt.
Tatbestand
(Symbolfoto: lovelyday12/Shutterstock.com)

Die Parteien sind durch einen schriftlichen Wohnungsmietvertrag seit dem Jahre 2001 miteinander verbunden. Sie streiten um Mietminderung.

Im Monat Juli 2021[…]


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