Bauliche Veränderung: Mobiler Sichtschutz zwischen Balkonen
In einem Gerichtsurteil wurde eine Entscheidung über die Genehmigung einer baulichen Veränderung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft getroffen. Dabei ging es um die Entfernung einer Trennwand zwischen zwei Balkonen und die Montage eines mobilen Sichtschutzes.
Ungültiger Negativbeschluss und zustimmende Beschlussfassung
Der Versammlungsleiter hatte einen Negativbeschluss verkündet, obwohl die Abstimmung in der Eigentümerversammlung mehrheitlich für die Genehmigung der baulichen Veränderung ausfiel. Das Gericht erklärte den Negativbeschluss für ungültig und stellte das Zustandekommen der zustimmenden Beschlussfassung fest.
Keine erheblichen Beeinträchtigungen
Das Gericht stellte fest, dass die Entfernung der Trennwand und der mobile Sichtschutz keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage darstellen. Zudem konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Rechte anderer Eigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt wurden. Die dünnen Trennwände dienten lediglich dem Sichtschutz und hatten keinen Einfluss auf die Bausubstanz oder die Baustatik.
Kosten des Rechtsstreits und vorläufige Vollstreckbarkeit
Die Beklagte wurde dazu verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil wurde als vorläufig vollstreckbar erklärt.
Urteil im Volltext
AG Bonn – Az.: 211 C 38/21 – Urteil vom 04.05.2022
1. Der (Negativ-) Beschluss unter TOP 8 in der Eigentümerversammlung vom 28.07.2021 über die Genehmigung einer baulichen Veränderung – Mobiler Sichtschutz als Trennwand zwischen seinen beiden Balkonen-Antrag Herr H, der wie folgt lautet:
„Die Wohnungseigentümer beschließen, dem jeweiligen Eigentümer der Wohnungseinheit Nummer ## und ## gemäß Aufteilungsplan die Vornahme folgender baulicher Veränderungen im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums vorbehaltlich folgender Auflagen zu gestatten (nachträglich zu genehmigen):
(Symbolfoto: klikkipetra/Shutterstock.com)Entfernung der bauseits vorhandenen Trennwand zwischen den beiden Balkonen. Montage eines mobilen Sichtschutzes als Trennelement gemäß dem Musterfoto[…]