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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ordnungsmäßigkeit der Legitimationsprüfung einer Bank in Bezug auf Unterschriften

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Schadensersatzforderung aus Bankverträgen
Der Kläger fordert Schadensersatz von der Beklagten aufgrund von Unstimmigkeiten in Zusammenhang mit Bankverträgen, Sicherungsabtretungen und Unterschriften.
Geschäftsbeziehung und Sicherungsabtretungen
Seit den 1990er Jahren bestanden Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kläger und der Beklagten, die Konto-, Kredit- und Versicherungsverträge umfassten. Mehrere Sicherungsabtretungen von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung fanden statt, um Forderungen der Beklagten gegen die Eheleute A abzusichern.
Grundstücksübergabe und Schuldübernahme
Im Jahr 2009 wurde ein Grundstück, auf dem sich das familiengeführte Autohaus befand, an die Tochter C übergeben. Die Schuldübernahme der Darlehensschulden wurde vereinbart, unter der Bedingung, dass die bisherigen Sicherheiten bei der Beklagten verbleiben. Dafür wurden Anpassungen an der Sicherungsabtretung vorgenommen.
Unterschriften und Rechtsstreit
Der Kläger behauptet, dass seine Unterschriften auf verschiedenen Sicherungsabtretungserklärungen und einer Zweckerklärung gefälscht seien. Ein Rechtsstreit wurde 2015 eingeleitet, in dem der Kläger die Fälschung der Unterschrift auf einer Zweckerklärung behauptete. Die Beklagte zog ihre Klage daraufhin zurück.
Insolvenz und Schadensersatzforderung
Nach Insolvenz des Autohauses und Verwertung der Sicherheiten fordert der Kläger nun Schadensersatz von der Beklagten. Er beantragt die Zahlung von 177.372,83 € nebst Zinsen und zusätzlich 3.006,42 € für die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung. Die Beklagte bestreitet die Vorwürfe und beantragt, die Klage abzuweisen. […]

Urteil im Volltext
LG Darmstadt – Az.: 13 O 15/19 – Urteil vom 03.05.2022

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 177.372,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 16.03.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus Bankverträgen.


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