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Fledermausköttel – Mietminderung zulässig?

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Streit um Fledermauskot und -urin auf Terrasse vor Gericht
In einem Mietstreit haben Kläger Ansprüche aus einem Wohnraummietverhältnis geltend gemacht. Sie beklagten, dass ihre Terrasse durch Fledermauskot und -urin, der von im Dach lebenden Fledermäusen stamme, verschmutzt und somit in ihrer Nutzbarkeit eingeschränkt sei. Zudem führe dies zu einer gesundheitlichen Gefährdung. Die Kläger forderten daher bauliche Maßnahmen zur Verhinderung der Rückkehr der Fledermäuse und die Rückzahlung von Mieten.

Die Beklagte hingegen argumentierte, dass ein Mietmangel nicht vorliege, da die Beeinträchtigungen im ländlichen Bereich unerheblich seien. Fledermauskot sei ungefährlich, und bauliche Maßnahmen zur Vertreibung der Fledermäuse seien verboten.

Das Gericht stellte fest, dass ortsübliche Einwirkungen durch Tiere grundsätzlich für jeden Mieter entschädigungslos hinzunehmen sind. Im ländlich-dörflichen Bereich müsse eine erhöhte Begegnung mit landesüblichen Tierarten und deren Einwirkungen auf die Umgebung hingenommen werden. Die Kläger konnten nicht beweisen, dass die Verschmutzung durch Fledermauskot und -urin eine messbare Minderung der Wohnqualität darstelle. Daher wurden die Forderungen der Kläger abgewiesen. […]

AG Starnberg – Az.: 4 C 768/21 – Urteil vom 10.02.2023

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Widerbeklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Widerklägerin 268,77 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.07.2021 zu bezahlen.

3. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf bis 22.11.2021 auf 1.617,60 €, von 23.11.2021 bis 12.12.2021 auf 2.020,74 €, von 13.12.2021 bis 14.12.2022 auf 2.289,51 €, danach auf 2.975,41 € festgesetzt.
Tatbestand:
(Symbolfoto: Belle Ciezak/Shutterstock.com)

Die Kläger machen Ansprüche aus einem Wohnraummietverhältnis geltend.

Mit Kläger[…]


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