Wer als Mieter eine Mietwohnung beziehen möchte, der wird sich im Vorfeld auf jeden Fall mit dem Mietzins beschäftigen müssen. Gerade in vielen Metropolregionen ist dieser Mietzins enorm hoch, der Vermieter darf diesen Mietzins jedoch nicht nach eigenem Gutdünken festlegen. Der Mietzins ist in der gängigen Praxis an die Größe des Mietobjekts gekoppelt und wird auf dem Markt dementsprechend als Preis pro Quadratmeter angegeben. Sowohl der Vermieter als auch der Mieter sollten jedoch das Wissen dahin gehend besitzen, wie die Wohnfläche einer Mietwohnung letztlich erfolgt.
Die Bedeutung von Wohnfläche und Mietspiegel für Mieter:innen
Wohnfläche in Mietwohnung: Alle Räume, inkl. Küche und Flur messen. Zubehörräume zählen nicht. Methoden: Wohnflächenverordnung oder DIN 277. (Symbolfoto: Panayot Savov/Shutterstock.com)
Damit ein Mieter einen Überblick darüber bekommen kann, ob die Mietwohnung günstig oder eher teuer ist, muss ein Vergleich mit anderen Mietobjekten möglich sein. Dieser Vergleich kann mithilfe des Mietspiegels erfolgen, welcher letztlich vergleichbare Mietobjekte preislich in ein Verhältnis zueinander setzt. Hierbei spielt die Lage der Mietwohnung ebenso eine entscheidende Rolle, wie die Wohnfläche. Die Wohnfläche spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Nebenkostenabrechnung, da eine größere Wohnung natürlich auch einen höheren Energiebedarf hat. Eine größere Wohnfläche bedeutet automatisch auch, dass mehr Fläche beheizt werden muss. Dementsprechend ist die größere Wohnung mit Blick auf die Nebenkosten auch teurer als eine kleinere Wohnung. In der gängigen Praxis profitiert der Mieter in einem Mietvertragsverhältnis erheblich stärker von einer korrekt durchgeführten Wohnflächenberechnung als der Vermieter. Ist die Wohnflächenberechnung ungenau oder unkorrekt durchgeführt, kann dies dazu führen, dass der Mieter für die Mietwohnung einen zu hohen Mietzins an den Vermieter zahlt.
Die rechtliche Grundlage der Wohnflächenberechnung
In Deutschland stellt die Wohnflächenverordnung (WoFlV) die gesetzliche Grundlage für die Wohnflächenberechnung dar. In dieser Verordnung werden sowohl die Wohnflächen an sich als solche definiert als auch die genaue Berechnung der Wohnflächen geregelt. Mit dem 01.01.2004 ist die […]