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Vertragsrecht für Privatverkäufer – Was müssen private Verkäufer beachten?

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Im alltäglichen Leben kommt der Mensch regelmäßig mit dem Vertragsrecht in Berührung. Sei es der Einkauf von Waren oder auch der Verkauf im Internet – alle diese Handlungen unterliegen dem Vertragsrecht. Es gibt aber dennoch unterschiedliche Regelungen, die beachtet werden müssen. Die Stellung des Menschen spielt dabei ebenso eine wichtige Rolle wie die Plattform, auf welcher der Mensch seine Verkäufe tätigt.

Mitunter wird durch die Plattform oder auch den Gesetzgeber die Stellung eines Verkäufers festgelegt und gerade diesbezüglich ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich. In der gängigen Praxis erfolgt für diejenigen Menschen, die lediglich bisweilen einige Waren auf Online-Plattformen oder auch Flohmärkten verkaufen, eine Einstufung als privater Verkäufer. Dies bringt jedoch gewisse Folgen mit sich.

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Private Verkäufer: Gewährleistung und Steuerpflicht beachten
Tipps für private Verkäufer: Darauf sollten Sie achten (Symbolfoto: Pickadook/Shutterstock.com)

Ein anschauliches Beispiel hierfür ist die Gewährleistungspflicht, welche ein privater Verkäufer innehat. Diese Gewährleistungspflicht muss von einem privaten Verkäufer ausdrücklich ausgeschlossen werden. Überdies gibt es auch im Hinblick auf die Steuerpflicht einige Kriterien zu beachten. Dem reinen Grundsatz nach unterliegen die meisten Privatverkäufe nicht der Steuerpflicht, allerdings gibt es diesbezüglich ebenfalls Ausnahmesituationen. Unabhängig davon, wird jeder Kauf oder Verkauf auf der Grundlage des Vertragsrechts abgewickelt.

Das Vertragsrecht hat für Privatverkäufer eine besondere Bedeutung, da es im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sehr stark auf den Vertragsinhalt ankommt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den vertragsrechtlichen Bestimmungen, welche bei einem Vertragsgeschäft zwischen einem gewerblichen Händler und einem Verbraucher vorherrschen.
Was ist ein Vertrag?
Ein Vertrag ist eine Einigung von mindestens zwei Vertragsparteien im Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft und begründet eben jenes Rechtsgeschäft. Auch bereits bestehende Schuldverhältnisse oder schon zuvor geschlossene Verträge können mittels eines Vertrages beendet oder abgeändert werden. Die Grundlage eines jeden Vertrages stellt stets das Vorhandens[…]


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