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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anforderungen an Kausalität zur Anerkennung von Folgen eines Arbeitsunfalls

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Klägerin fordert Anerkennung von Unfallfolgen und Rentenleistungen.
Eine ehemalige Zootierpflegerin verlangt von der gesetzlichen Unfallversicherung die Anerkennung weiterer Unfallfolgen und Rentenleistungen. Laut der Unfallanzeige ihrer ehemaligen Firma hatte sie beim Reinigen eines Schimpansen-Innengeheges das Gleichgewicht verloren und war drei Meter tief gestürzt. Sie hatte einen Kopfstoß gegen einen Baumstamm erlitten und wurde auf der Intensivstation behandelt. In einer weiteren Untersuchung wurde festgestellt, dass sie einen posttraumatischen Vestibularisausfall erlitten hatte. Ein Berufsgutachter beurteilte die Minderung der Erwerbsfähigkeit als 20 Prozent, während ein anderer Gutachter eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 Prozent vorschlug. Der Fall wurde vor das Sozialgericht Osnabrück gebracht, das die Klage aufgrund von widersprüchlichen Befunden abwies. Die Klägerin legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein und forderte, dass ein chronischer Schwankschwindel als Folge des Arbeitsunfalls anerkannt wird und Rentenleistungen auf Basis einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 30 Prozent bewilligt werden. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen – Az.: L 14 U 229/20

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Osnabrück vom 9. September 2020 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Anerkennung weiterer Unfallfolgen sowie die Gewährung von Rentenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

(Symbolfoto: Pontus Edenberg/Shutterstock.com)

Mit einer am 15. September 2015 erstatteten Unfallanzeige teilte die Firma I. der Beklagten mit, dass die 1984 geborene und dort als Zootierpflegerin tätige Klägerin am 22. September 2015 (Anm.: Tippfehler = 12. September 2015) beim Reinigen des Schimpansen-Innengeheges mit einem Fuß von der Leiter abgerutscht, zu Boden gestürzt und dabei mit dem Kopf gegen einen Baumstamm gefallen sei.

Dem am 18. September 2015 erstellten Entlassungsbericht des Prof. Dr. J., Neurochirurgie, K., ist zum Unfallhergang zu entnehmen, dass die Klägerin beim Saubermachen eines Käfigs ausgerutscht und aus einer Höhe von ca.[…]


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