Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsunfähigkeitsversicherung – unterlassene Angabe abgefragter Gesundheitsbeeinträchtigungen

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

OLG Stuttgart – Az.: 7 U 370/21 – Urteil vom 28.07.2022

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.09.2021, Az. 3 O 281/20, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 130.856,24 €.
Gründe
Der Kläger nimmt den beklagten Berufsunfähigkeitsversicherer auf Leistung und Feststellung des Fortbestands des Versicherungsvertrags nach beklagtenseits erklärtem Rücktritt (§ 19 VVG) in Anspruch. Die Beklagte begehrt hilfswiderklagend, für den Fall der Unwirksamkeit des Rücktritts, die Feststellung, dass der Versicherungsvertrag durch Kündigung beendet worden sei.

Unter dem 19.11.2015 beantragte der Kläger den Abschluss einer „…Berufsunfähigkeit…“ (Anl. B 1), wobei die Antragstellung über die M… AG erfolgte.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung war dem Kläger unter anderem bekannt, dass er nicht mehr rennen konnte und dass sein rechtes Bein nach ca. 1-2 km Wegstrecke ermüdete und das rechte Fußgelenk zu schmerzen begann. Teilweise schwoll das Bein bei längerer Wegstrecke an und musste gekühlt werden. Bei dem Kläger war im Jahr 1996 eine Erkrankung an Multipler Sklerose diagnostiziert worden. 1994 hatte er sich das rechte Sprunggelenk gebrochen, was zu einer Verknöcherung des Gelenks geführt hatte. Vor geraumer Zeit – 1998 oder 2000 – erlitt der Kläger zudem einen Splitterbruch des rechten Handgelenks. Zur Zeit der Antragstellung litt der Kläger in einer bestimmten Handstellung unter einem Kraftverlust, zudem bestanden Sensibilitätsstörungen in der rechten Hand.

Die auf dem Antragsformular der Beklagten gestellten Gesundheitsfragen verneinte der Kläger dennoch sämtlich. So verneinte der Kläger insbesondere auch die Fragen 5) g) und 6), welche lauten:

[…]

Die Fragen beziehen sich auf die letzten 5 Jahre:

Nr. 5 Sind oder waren Sie bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten in Beratung, in Behandlung oder zur Untersuchung wegen Krankheiten oder Beschwerden in folgenden Bereichen:

[…]

g) Psyc[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv