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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ausgleichszahlung wegen großer Verspätung bei Flug im Rahmen einer Pauschalreise

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Fluggast gewinnt Klage gegen Luftfahrtunternehmen wegen großer Verspätung.
Keine Verjährung bei Flügen im Rahmen einer Pauschalreise. Ein Luftfahrtunternehmen muss einem Fluggast Ausgleichszahlungen wegen großer Verspätung zahlen, auch wenn der Flug Bestandteil einer Pauschalreise war. Das hat das Gericht entschieden und eine Verjährung des Anspruchs abgelehnt. Die Klägerin hatte die Ansprüche der Fluggäste, die den Flug von Hamburg nach Hurghada gebucht hatten, übertragen bekommen. Der Flug erreichte das Ziel mehr als drei Stunden verspätet. Die Beklagte argumentierte, dass sich die Fluggäste nicht rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden hätten und Entschädigungsleistungen des Pauschalreiseveranstalters an die Fluggäste auf den Ausgleichsanspruch anzurechnen seien. Das Gericht sah das anders und stellte klar, dass ein Ausgleichsanspruch auch dann bestehe, wenn der Flug Bestandteil einer Pauschalreise ist. Zudem sei die spezielle Verjährungsvorschrift des § 651j BGB für Pauschalreiseverträge auf einen Anspruch nach der Fluggastrechteverordnung nicht anwendbar. Die Klägerin muss sich keine Zahlungen eines Reiseveranstalters gemäß §§ 404, 407 Abs. 1 BGB analog anrechnen lassen. Der Zinsanspruch folgt aus §§ 286, 288 Abs. 1 BGB.

AG Hamburg – Az.: 48 C 46/22 – Urteil vom 29.07.2022

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.400,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 04.02.2022 zu zahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
4. Der Streitwert wird auf 2.400,00 € festgesetzt.
Tatbestand
(Symbolfoto: goffkein.pro/Shutterstock.com)

Die Klägerin begehrt aus abgetretenem Recht Ausgleichszahlung wegen Annullierung eines von der Beklagten als ausführendes Luftfahrtunternehmen zu verantwortenden Fluges.

Frau …, Frau …, Frau … und Herr … waren im Rahmen einer Pauschalreise als Fluggäste von Hamburg nach Hurghada auf den Flug … am 10.02.2019 gebucht. Der Flug sollte planmäßig um 7:15 Uhr Ortszeit starten und am selben Tag um 13:0[…]


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