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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verstoß gegen die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsegelung: Verkehrsunfall 

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Gerichtsurteil: Klägerin bekommt Schadensersatz nach Verkehrsunfall.
Eine Klägerin hat nach einem Verkehrsunfall mit einem anderen Fahrzeug Schadensersatz eingeklagt. Sie ist Eigentümerin eines Volvo XC60 und hatte den Wagen einem Zeugen anvertraut, der das Auto fuhr, als es zu einem Unfall mit einem Nissan Pulsar kam, dessen Halterin bei der Beklagten haftpflichtversichert war. Das Gericht hat nun entschieden, dass der Beklagte zu 1) schuld an dem Unfall ist, weil er gegen die Rechts-vor-Links-Regel verstoßen hat. Das Beklagtenfahrzeug sei demnach für den Zeugen sichtbar gewesen und ein Bremsmanöver hätte einen Zusammenstoß verhindert. Die Klägerin erhält deshalb Schadensersatz in Höhe von 3.949,52 € sowie die Nebenforderungen. Die Beklagte hatte zunächst einen Betrag von 7.510,67 € reguliert und später noch einen Betrag von 738,42 € gezahlt. Für die vorgerichtliche Tätigkeit des Klägervertreters waren noch 167,07 € offen geblieben. Die Klägerin hatte ein Privatgutachten einholen lassen, für das sie 1.226,54 € zahlte. Einschließlich der Privatgutachterkosten beruft sich die Klägerin auf einen Gesamtschaden von 12.198,61 €. Das Gericht entschied, dass die Kosten für die Nanoversiegelung i.H.v. 300 €, Desinfektionskosten i.H.v. 61,20 € sowie die Kosten für die Beschaffung von Kennzeichen und Stempeln in Höhe von 35 und 18 € ersatzfähig sind. Die Privatgutachterkosten wurden der Klägerin erstattet.

AG Kempen – Az.: 13 C 292/21 – Urteil vom 12.08.2022

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zu verurteilt, an die Klägerin € 3.949,52 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.05.2021 sowie eine Nebenforderung in Höhe von € 167,07 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.08.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
(Symbolfoto: Studio Peace/Shutterstock.com)

Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfallgeschehen in Anspruch.

Die Klägerin ist Halterin und Eigentümerin des Fahrzeu[…]


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