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Fahrerlaubnisentziehung – Bindung Fahrerlaubnisbehörde an rechtskräftige Ordnungswidrigkeit

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VG München – Az.: M 19 S 22.3225 – Beschluss vom 16.08.2022

I. Der Antrag wird abgelehnt.

II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Entziehung seiner Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem und die für sofort vollziehbar erklärte zwangsgeldbewehrte Anordnung zur Abgabe seines Führerscheins.

Der am …. April 1975 geborene Antragsteller ist Inhaber der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1 (171), C1E, CE (79), L (174), M und S.

Nach einer Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 22. Januar 2018 an die Antragsgegnerin ergab sich für den Antragsteller ein Stand von 5 Punkten im Fahreignungsregister:

Datum der – Tat – Entscheidung              Verkehrszuwiderhandlung              Datum der Rechtskraft Datum der – Tilgung – Löschung              Punkte

24.1.2017 10.2.2017      Geschwindigkeitsüberschreitung 25 km/h innerorts           1.3.2017            1.9.2019 1.9.2020          (1)

3.3.2017 29.5.2017        Nichteinhaltung des erforderl. Mindestabstands           24.8.2017          24.2.2020 24.2.2021      (1)

7.3.2017 29.5.2017        Geschwindigkeitsüberschreitung 24 km/h außerorts          27.11.2017        7.5.2020 7.5.2021          (1)

8.8.2017 10.10.2017      Geschwindigkeitsüberschreitung 48 km/h außerorts          10.1.2018          10.1.2023 10.1.2024      2

Daraufhin ermahnte die Antragsgegnerin den Antragsteller mit Schreiben vom 31. Januar 2018, dem Antragsteller am 3. Februar 2018 zugestellt, auf Grundlage von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und wies ihn auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hin.

Nach einer weiteren Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 25. Juni 2018 an die Antragsgegnerin enthielt das Fahreignungsregister für den Antragsteller folgende neue Eintragung:

Datum der – Tat – Entscheidung              Verkehrszuwiderhandlung              Datum der Rechtskraft Datum der – Tilgung – Löschung              Punkte

3.3.2018 22.5.2018        Geschwindigkeitsüberschreitung 21 km/h außerorts          12.6.2018          12.12.2020 12.12.2021 (1)

Nachdem sich somit für den Antragsteller im Fah[…]


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